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Urteil des Bundesarbeitsgerichts:Lehrer müssen Schulbücher nicht selbst bezahlen

Es ging um 14,36 Euro - und doch um so viel mehr: Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt gibt einem Mathelehrer aus Niedersachsen recht, der für sein Mathebuch nicht selbst aufkommen wollte.

Der Betrag, um den vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt gestritten wurde, war unbedeutend. 14,36 Euro, "nebst Zinsen", standen zur Diskussion. Die waren einem Mathelehrer für ein Schulbuch angefallen - der Pädagoge weigerte sich, das Unterrichtsmaterial selbst zu bezahlen, und sah das Land Niedersachsen in der Pflicht.

Jetzt hat das Erfurter Gericht in dem Fall entschieden, in dem es weniger um Knauserigkeit als vielmehr ums Prinzip ging. Lehrer haben grundsätzlich Anspruch auf Kostenerstattung für Schulbücher, die sie im Unterricht benötigen, urteilte der Neunte Senat (9 AZR 455/11).

Grundsätzlich müsse ein Arbeitgeber - in diesem Fall das Land Niedersachsen - seinen Mitarbeitern notwendige Arbeitsaufwendungen ersetzen, begründete die Kammer ihr Urteil. Das Land hatte den Lehrer mit seinem Erstattungswunsch an die örtliche Gemeinde als Schulträgerin verwiesen.

Das Land könne sich seiner Verpflichtung nicht mit dem Hinweis entziehen, dass der Lehrer den Buchkauf auch als Werbungskosten steuermindernd gelten machen könne, erklärten die Richter. Maßgebend sei, dass der Kläger ohne das Schulbuch nicht ordnungsgemäß habe unterrichten können. Die Kosten für den Erwerb des Buches seien auch nicht durch die Vergütung des Pädagogen abgegolten.

Niedersachsens Kultusministerin Frauke Heiligenstadt kündigte an, das Urteil "gründlich prüfen und eine vernünftige Lösung für die Übernahme der Schulbuchkosten für Lehrkräfte suchen" zu wollen. Der am 20. Januar abgewählten schwarz-gelben Landesregierung warf die SPD-Politikerin vor, sich nicht auf diese Entscheidung vorbereitet zu haben. "Damit ist dies eine weitere kostenträchtige Baustelle, die CDU und FDP hinterlassen haben."

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