Uni-Bewerbung:Per Klage zum Studienplatz
Lesezeit: 2 Min.
Wer kein Spitzen-Abi hat, kann versuchen, sich den Wunsch-Studienplatz auf dem Rechtsweg zu erstreiten. In welchen Fächern Einklagen Sinn macht - und was es zu beachten gilt.
Den Berufswunsch Psychologe oder Mediziner müssen sich derzeit viele Abiturienten abschminken. Wer kein Spitzen-Abi hat, bekommt auf Anhieb in beliebten Studiengängen keinen Platz. Bewerber mit Geduld probieren es zu einem späteren Zeitpunkt erneut über die Wartesemester-Regelung. Wer nicht so lange warten kann oder will, kann versuchen, sich an den Universitäten einzuklagen.
Grundlage von Studienplatz-Klagen ist Artikel zwölf des Grundgesetzes. Danach haben alle Deutschen das Recht, die Ausbildungsstätte frei zu wählen.
Kampf um inoffizielle Studienplätze
Davon ausgehend argumentieren die Kläger, dass es an den Hochschulen "verschwiegene", nicht besetzte Studienplätze gibt. Weil ihnen ein Platz verwehrt wird - obwohl dieser mutmaßlich vorhanden wäre - sehen sich die Kläger in ihrem Grundrecht verletzt. Kann die Hochschule vor Gericht nicht beweisen, dass sie ihre Kapazitäten voll ausschöpft, muss sie dem klagenden Bewerber einen Studienplatz gewähren.
Allerdings führt der Rechtsweg nicht in jedem Fach zum Erfolg, warnt die Juristin Mechtild Düsing, Mitglied im Vorstand des Deutschen Anwaltvereins. Wer vor Gericht einen Studienplatz in Human-, Tier- oder Zahnmedizin für das erste Semester erstreiten wolle, habe eher schlechte Karten. In anderen Fächern wie Psychologie, Lehramt oder in Masterstudiengängen liege die Erfolgsquote dagegen bei nahezu 100 Prozent.
"Im Studienfach Medizin klagen inzwischen so viele, dass die Zahl der Kläger die Zahl der verschwiegenen Plätze übersteigt", erklärt Düsing. Es kann also nur ein Teil der Kläger auf diese Weise einen Studienplatz erhalten. Die "verschwiegenen" Studienplätze werden dann in der Regel vom Gericht unter den Klägern verlost.
Neben den unterschiedlichen Chancen sollten Abiturienten, die eine Klage erwägen, auch berücksichtigen, dass der Rechtsweg mit hohen Kosten verbunden ist. Wer sich einen Anwalt nimmt, muss im Fach Psychologie mit Kosten von bis zu 1500 Euro rechnen. In Medizin liegen die Kosten noch deutlich höher. Um die Wahrscheinlichkeit auf einen Studienplatz zu erhöhen, würden dort häufig mehrere Hochschulen gleichzeitig verklagt, erklärt Düsing.
Bewerber müssen sich frühzeitig kümmern
Um die Kosten zu senken, können Studienbewerber auch auf einen Anwalt verzichten und selbst eine einstweilige Anordnung vor Gericht beantragen. Dann reduzieren sich die Kosten auf ein paar hundert Euro.
Egal, ob mit Anwalt oder ohne: Kläger müssen sich auf jeden Fall frühzeitig kümmern. Denn eine Klage auf einen Studienplatz ist nur innerhalb bestimmter Fristen möglich. An einigen Hochschulen läuft die Frist für das Wintersemester bereits am 15. Juli ab, für das Sommersemester ist es der 15. Januar. Die Regeln sind aber in den Bundesländern sehr unterschiedlich.
In jedem Fall müssen sich Jugendliche auf eine Wartezeit einstellen. "Im Schnitt dauert es mindestens sechs Monate, bis Bewerber einen Studienplatz vor Gericht erstritten haben", prognostiziert Düsing. Es ist also auch in diesem Fall Geduld gefragt.