Süddeutsche Zeitung

Würzburg:Bewährungsstrafe für tödlichen Schuss auf Mitschüler

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In einer Mannschaftsunterkunft schießt ein Polizeischüler einem Kollegen mit seiner Dienstwaffe in den Hinterkopf. Das Amtsgericht beurteilt das als fahrlässige Tötung.

Nach dem tödlichen Schuss eines Polizeischülers auf einen Mitschüler ist der 21-jährige Angeklagte zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Alle Zeugen hätten das ausgesagt, was die Ermittlungen ergeben und der Angeklagte gestanden hatte, sagte der Vorsitzende Richter am Dienstag vor dem Amtsgericht Würzburg.

Der 21-Jährige war wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Im Februar des vergangenen Jahres hatte er in der Unterkunft der Bereitschaftspolizei in Würzburg mit seiner Dienstwaffe versehentlich einem zwei Jahre älteren Kollegen in den Hinterkopf geschossen. Der junge Polizeibeamte starb kurz darauf in einer Klinik.

Der damals 19-Jährige habe nicht gewusst, dass sich noch eine Kugel im Lauf befand. Die Staatsanwaltschaft hatte im Plädoyer eine Bestrafung nach dem Erwachsenenstrafrecht gefordert. Sie geht davon aus, dass der Angeklagte fahrlässig handelte - ohne den Ladezustand seiner Dienstwaffe zu kennen und ohne den Geschädigten auch nur verletzen zu wollen.

Dem Richter zufolge wurde eine Jugendstrafe unter anderem deswegen verhängt, weil sich der 21 Jahre alte Angeklagte zum Tatzeitpunkt im vergangenen Jahr noch in der Ausbildung befand. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

In einer schriftlichen Stellungnahme, die sein Verteidiger vor Gericht vorlas, gestand er, beim Entladen und der Kontrolle seiner Dienstwaffe nachlässig gehandelt zu haben. Niemals hätte er es für möglich gehalten, dass sich im Lauf der Dienstwaffe noch eine Kugel befand. Die beiden Auszubildenden haben laut Anklage einen Schusswaffeneinsatz simuliert. Das spätere Opfer soll seine Waffe gezogen, Richtung Fenster gehalten und "Deutschuss" gerufen haben. Ein Deutschuss wird in Notsituationen durchgeführt, wenn ein schnelles Ziehen und Schießen notwendig ist. Die beiden Männer hätten laut dem Angeklagten öfter solche Schießübungen nachgestellt. Rechtsanwalt Jürgen Scholl vertritt die Familie des Getöteten in der Nebenklage und sieht im Verhalten des Angeklagten ein "extrem hohes Maß an Pflichtverletzung". "Wie kann es sein, dass ein Polizeischüler die Waffe überhaupt mit auf das Zimmer nehmen darf?", fragt Scholl im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur. Zudem sei es grenzwertig, dass anderen Auszubildenden und nicht den Ausbildern die Kontrolle der Waffen in die Hand gegeben werde.

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SZ vom 15.07.2020 / dpa
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