Süddeutsche Zeitung

Weiden:Mord an Neunjährigem: Lebenslange Haft für Nachbarn

Für den Mord an einem Neunjährigen in der Oberpfalz muss der Nachbar des Buben lebenslang ins Gefängnis. Für das Landgericht Weiden war am Freitag das Mordmerkmal der niederen Beweggründe erfüllt. Zudem wurde der 34-Jährige wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen und gefährlicher Körperverletzung verurteilt.

"Maximilian und seine Mutter sind einem sadistischen, skrupellosen und manipulativen Täter in die Hände gefallen", sagte Oberstaatsanwalt Rainer Lehner in seinem Plädoyer.

Der Frührentner Oliver H. hatte vor zwei Jahren den Jungen betreut, als die schwerkranke Mutter des Kindes auf Kur war. Der Angeklagte hatte dem Jungen nach Überzeugung des Gerichts mehrfach heftig mit der Faust auf den Kopf geschlagen und dessen Tod billigend in Kauf genommen. Wenig später war der Neunjährige an Hirnblutungen gestorben.

Im Prozess hatte der Mann zwar zugegeben, dass er den Bub zur Strafe teils über eine Stunde lang in die Ecke gestellt und auch Ohrfeigen verteilt habe. Viele Verletzungen habe sich das an der Verhaltensstörung ADHS leidende Kind aber selbst zugefügt. So habe sich der Neunjährige regelmäßig selbst gewürgt, seinen Kopf angeschlagen und sich künstlich erbrochen.

Über seinen Anwalt hatte der Angeklagte im Laufe des Prozesses mitteilen lassen, dass er den Jungen am Tatabend nicht geschlagen und damit auch nicht getötet habe. Stattdessen warf er der Mutter des Kindes vor, ihren Sohn mit einem Duschkopf traktiert zu haben, nachdem sie ihr Kind mit heißem Wasser bespritzt hatte. Die Mutter des Jungen hatte dies bestritten.

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