Süddeutsche Zeitung

Bergunfall:33-Jähriger am Watzmann tödlich verunglückt - Gaffer behindern Bergretter

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Auf dem Watzmann-Grat haben Gaffer die Bergung eines tödlich abgestürzten Bergsteigers so massiv behindert, dass die Einsatzkräfte einen Alpinpolizisten hinauffliegen mussten, um die Schaulustigen fernzuhalten. Das Unglück geschah am Mittwoch gegen 7.45 Uhr morgens. Ein 33-jähriger Einheimischer, der alleine auf dem stellenweise nur einen Meter schmalen Grat unterwegs war, hatte eben die 2713 Meter hohe Watzmann-Mittelspitze erreicht. Beim Weitergehen verlor er laut Polizei den Halt, rutschte ab und stürzte hundert Meter tief in eine Rinne. Der Mann war sofort tot, zwei andere Alpinisten, die den Absturz beobachtet hatten, setzten einen Notruf ab.

Die Bergung des Toten gestaltete sich äußerst schwierig. Die Unglücksstelle lag in extrem absturzgefährlichem Gebiet, die Rettungskräfte gelangten nur mit Seilsicherung zu dem Toten. Auch die Bergung der Leiche war nur mit Seilsicherung möglich. Der Tote wurde ausgeflogen, ebenso die beiden Zeugen des Absturzes, die unter Schock standen.

Das größte Problem bei der Bergung der Zeugen waren aber laut Polizei die Gaffer. Sie behinderten den Anflug des Rettungshubschraubers so sehr, dass der Bergwachtmann, der unten an der Maschine an einem Rettungsseil hing, in Gefahr geriet, sie vom Grat zu stoßen. Ebenso gefährdeten die Schaulustigen die Einsatzkräfte bei der Bergung des Toten. Einige traten so nah an den Rand der Rinne, in die der 33-Jährige gestürzt war, dass sie Steine lostraten. Sie ließen sich nicht einmal durch Lautsprecherwarnungen der Hubschrauberbesatzung von ihrem gefährlichen Tun abbringen. Deshalb flog die Polizei schließlich extra einen Alpinbeamten zu der Absturzstelle, um Gaffer von ihr fernzuhalten.

Die Watzmann-Überschreitung ist eine ebenso anspruchsvolle wie beliebte Bergtour. Bei gutem Bergwetter sind auf dem Grat 300 und mehr Bergsteiger unterwegs. Am Mittwoch herrschten ausgezeichnete Bedingungen, entsprechend viele Bergsteiger waren unterwegs.

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SZ vom 24.08.2018 / cws
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