Süddeutsche Zeitung

Bundesverwaltungsgericht:Landtag muss in Verwandtenaffäre Auskunft geben

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Das Bundesverwaltungsgericht hat die Rechte der Medien gestärkt. Nach einem am Freitag veröffentlichten Urteil muss der bayerische Landtag einem Journalisten das Gehalt nennen, das ein Parlamentarier auf Steuerzahlerkosten seiner Ehefrau im Abgeordnetenbüro zukommen ließ. Dem Auskunftsanspruch der Presse gebühre "Vorrang gegenüber der verfassungsrechtlich geschützten Freiheit des Mandats und dem Schutz personenbezogener Daten des Abgeordneten und seiner Ehefrau", teilte das Gericht in Leipzig mit.

Das Urteil ist ein später Abschluss der Verwandtenaffäre, die vor fünf Jahren den Landtag erschütterte. Damals wurde bekannt, dass 79 Abgeordnete Familienmitglieder beschäftigten. Das war noch nicht das Problem, es wurde aber zu einem, als im Jahr 2000 die Regelungen geändert wurden. Und als 16 Parlamentarier in letzter Minute noch Verwandte anstellten, um die neuen, strengeren Regeln zu umgehen. Der damalige CSU-Fraktionschef Georg Schmid musste damals zurücktreten. Er hatte seine Ehefrau 22 Jahre lang als Scheinselbstständige in seinem Wahlkreisbüro beschäftigt und ihr ein extrem hohes Gehalt bezahlt.

Betroffen waren vor allem Abgeordnete der CSU, aber auch von SPD und Freien Wählern. Prominente Fälle waren etwa der damalige Vorsitzende des Haushaltsausschusses, Georg Winter (CSU), der seine beiden minderjährigen Söhne beschäftigte und ihnen insgesamt jeweils mehr als 45 000 Euro zahlte.

Im konkreten Fall, der nun bis nach Leipzig getragen wurde, geht es um den ehemaligen Bayreuther CSU-Abgeordneten Walter Nadler. Jahrelang hatte er seine Frau als Sekretärin seines Wahlkreisbüros beschäftigt und aus seiner Mitarbeiterpauschale bezahlt. Der damalige Chefredakteur des Nordbayerischen Kuriers, Joachim Braun, wollte wissen, wie viel Geld sie bekam. Landtagspräsidentin Barbara Stamm (CSU) weigerte sich aber, die Zahl herauszugeben.

Stamm verwies auf den Schutz der Mitarbeiter und die Freiheit des Abgeordnetenmandats. "Leider hat das Bundesverwaltungsgericht in der Interessensabwägung anders entschieden und unsere Auffassung nicht gestützt", erklärte sie. "Es gilt nun, die schriftlichen Urteilsgründe abzuwarten." Braun hatte auf Herausgabe der Daten geklagt. In erster Instanz bekam er vor dem Verwaltungsgericht München recht. Gegen das anderslautende Urteil in zweiter Instanz beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof ging er in Revision - mit Erfolg. "Das Urteil ist von grundsätzlicher Bedeutung gerade im Zusammenhang mit Abgeordneten, die Missbrauch treiben mit der Freiheit des Abgeordnetenmandats", erklärte er.

Die Verwandtenaffäre war 2013 vor der Landtagswahl bekannt geworden und in der CSU hatten viele gezittert, dass sich die Mauscheleien negativ auf das Wahlergebnis auswirken könnten. Doch die Wähler straften scheinbar niemanden ab, selbst Abgeordnete, die direkt betroffen waren, wurden wiedergewählt. Nadler trat damals nicht mehr an. Die CSU errang 2013 die absolute Mehrheit und konnte nach fünf Jahren Koalition mit der FDP wieder alleine regieren.

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SZ vom 29.09.2018 / dpa, kaa
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