Süddeutsche Zeitung

Urteil aus Karlsruhe:Shisha-Kneipen müssen rauchfrei bleiben

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Das Rauchverbot gilt in Bayern auch für Wasserpfeifen: Das Verfassungsgericht hat die Regelung bestätigt - und sieht darin einen berechtigten Eingriff in die Berufsfreiheit.

In bayerischen Kneipen dürfen nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts auch keine Wasserpfeifen mehr geraucht werden. Es sei nicht zu beanstanden, wenn das absolute Rauchverbot in Bayern sich zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung auch auf Wasserpfeifen erstrecke, heißt es in der an diesem Mittwoch veröffentlichten Entscheidung.

Die Richter des Ersten Senats wiesen damit den Eilantrag des Besitzers einer Shisha-Bar ab, in der Wasserpfeifen zum Rauchen angeboten werden. Die Richter bekräftigten damit ihren Beschluss vom August, in dem sie das absolute Rauchverbot in Bayern als verfassungsgemäß eingestuft hatten.

Der Mann war Betreiber eines einräumigen Bistros, in dem er seinen Kunden arabische Wasserpfeifen (Sishas) zum Rauchen anbot. Er machte geltend, angesichts dieses besonderen Konzepts treffe ihn das strikte Rauchverbot besonders hart und verletzte seine Handlungs- und Berufsfreiheit. Da es weder eine Übergangsregelung noch eine finanzielle Entschädigung gegeben habe, bleibe ihm nichts, als die Gaststätte zu schließen. Für Fälle wie ihn hätte der Landesgesetzgeber Übergangsregelungen schaffen oder einen finanziellen Ausgleich vorsehen müssen, so seine Argumentation.

Dagegen befanden die Verfassungsrichter, es sei nicht verfassungswidrig, wenn ein Landesgesetzgeber der Gesundheit der Bevölkerung absoluten Vorrang einräume und sich für ein striktes Rauchverbot entscheide. Die Grundrechte von Gastwirten und Rauchern müssten dann zurückstehen.

Es sei dann auch nicht zu beanstanden, wenn der Rauch von Wasserpfeifen auch zu den gesundheitsgefährdenden Stoffen gezählt worden sei. Da das Verbot alle Gastwirte beträfe, seien keine Ausnahmen oder Härtefallregelungen für Fälle wie den Beschwerdeführer nötig.

In Bayern gilt nach einem Volksentscheid das umfassendste Rauchverbot in Deutschland. Seit August darf in Gaststätten nicht mehr geraucht werden. Bis dahin bestehende Ausnahmen etwa für Festzelte oder kleine Kneipen entfielen. Dagegen befanden die Verfassungsrichter, es sei nicht verfassungswidrig, wenn ein Landesgesetzgeber der Gesundheit der Bevölkerung absoluten Vorrang einräume und sich für ein striktes Rauchverbot entscheide.

(Az.: 1 BvQ 23/10)

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