Süddeutsche Zeitung

Umfrage-Affäre:Rechnungshof rüffelt Staatskanzlei

Kritik für die von ihr in Auftrag gegebenen Umfragen hat die Staatskanzlei zuhauf bekommen. Jetzt macht auch noch der Rechnungshof Ärger.

Katja Auer

Der Bayerische Oberste Rechnungshof hält die Resonanzstudien der Staatskanzlei nach Informationen der Süddeutschen Zeitung für nicht mit dem Haushaltsrecht vereinbar. Damit könnte sich der Vorwurf der Opposition bestätigen, die Regierungszentrale habe parteipolitische Präferenzen abfragen lassen, die der CSU zugute kamen.

Im jährlichen Turnus hatte die Staatskanzlei beim Hamburger Institut GMS Umfragen in Auftrag gegeben, die sowohl landes- wie auch bundespolitische Themenfelder abfragten. Außerdem wurde die Sonntagsfrage gestellt und die Zustimmung zu den Parteien untersucht. Diese Komplexe soll der Rechnungshof für problematisch halten. Dagegen soll die Staatsregierung bundespolitische Fragen stellen dürfen, weil sie über den Bundesrat damit zu tun hat.

SPD und Grüne bemängelten vor allem eine Studie aus dem Jahr 2008, in dem die CSU Tipps erhielt, dass sie die FDP angreifen solle, obwohl die Liberalen zu diesem Zeitpunkt bereits mitregierten. Eine andere Expertise aus dem Jahr 2002, die besonders umfangreich ausfiel, sollte nach Meinung der Opposition den damaligen Regierungschef Edmund Stoiber auf seinen Wahlkampf als Kanzlerkandidat der Union vorbereiten.

Die Prüfung des Rechnungshofes wertet SPD-Fraktionschef Markus Rinderspacher als Bestätigung. "Das entspricht unseren Erwartungen", sagte er. Auf Grundlage des Rechnungshofsberichts werde nun auch Bundestagspräsident Norbert Lammert prüfen, ob es sich bei den Studien um versteckte Parteienfinanzierung handle. In diesem Fall drohen der CSU Strafzahlungen bis zu 620.000 Euro, der doppelten Summe der Kosten der Gutachten.

Ein Sprecher der Staatskanzlei bestätigte, dass eine sogenannte Prüfmitteilung des Rechnungshofs eingegangen sei. Zum Inhalt machte er jedoch keine Angaben. Nun kann die Regierungszentrale eine Stellungnahme abgeben.

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Quelle:
SZ vom 23.10.2010
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