Süddeutsche Zeitung

Flüchtlingsunterkunft in Geldersheim:Tod von Baby: Gericht korrigiert Strafe gegen Mutter nach unten

Zunächst hatte das Landgericht Schweinfurt die Frau wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Nach einer Revision fällt die Strafe deutlich milder aus.

Das Landgericht Schweinfurt hat eine Mutter wegen der Tötung ihres Babys am Freitag zu einer Haftstrafe von sechs Jahren verurteilt. Für die Tat hatte das Gericht die Frau bereits im März wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Dagegen legte die Angeklagte aber Revision ein. Der Schuldspruch hielt einer rechtlichen Prüfung durch den Bundesgerichtshof (BGH) nicht stand und wurde von diesem an das Landgericht zurückverwiesen. Das Urteil belegte nach Ansicht des BGH das Mordmerkmal der Heimtücke nicht.

Nun beantragte die Staatsanwaltschaft erneut eine Verurteilung wegen Totschlags sowie acht Jahre Haft. Die Verteidigung sprach sich für eine Freiheitsstrafe von vier Jahren aus, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte.

Die vermutlich 28 Jahre alte Somalierin hatte gestanden, im vergangenen August ihre etwa drei Monate alte Tochter getötet zu haben. Die Angeklagte stach nach Überzeugung des Gerichts in einer Flüchtlingsunterkunft in Geldersheim bei Schweinfurt mit einem Küchenmesser achtmal auf das Baby ein. Das Motiv für die Tat konnte nicht abschließend geklärt werden.

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