Süddeutsche Zeitung

Tödliches Überholmanöver:Raserprozess wird neu aufgerollt

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Der Rosenheimer Raserprozess wegen eines tödlichen Überholmanövers im Herbst 2016 auf einer Umgehungsstraße der Stadt wird eine Neuauflage vor dem Landgericht Traunstein erleben. Die Rosenheimer Staatsanwaltschaft hat nach Angabe ihres Leiters Jürgen Branz Berufung gegen das Urteil des örtlichen Amtsgerichts eingelegt, weil die Schöffenkammer darin weit unter den beantragten Strafen geblieben sei. Zuvor hatte schon der Verteidiger eines der beiden Angeklagten Rechtsmittel angekündigt.

Der 24 Jahre Tuning-Fan aus dem Raum Rosenheim hat nach Überzeugung des Gerichts den überholenden Golf eines anderen Autonarren aus Ulm nicht wieder einscheren lassen, sodass dieser frontal mit einem entgegenkommenden Kleinwagen zusammenstieß. In diesen Wagen starben zwei junge Frauen, eine weitere überlebte mit schweren Verletzungen, unter denen sie bis heute leidet. Der Golf-Fahrer kam mit einem Jahr und acht Monaten Haft auf Bewährung davon, der BMW-Fahrer, der sich nicht habe überholen lassen, erhielt dafür zwei Jahre ohne Bewährung. Vor und während der gesamten Verhandlung stand der Verdacht im Raum, dass sich die Tuning-Freunde ein regelrechtes Rennen über die Rosenheimer Ausfallstraßen geliefert haben, an dem auch ein Freund des Rosenheimers in einem weiteren BMW beteiligt gewesen sein könnte. Das bereits eingestellte Verfahren gegen diesen dritten Fahrer will die Staatsanwaltschaft nach einem entsprechenden Hinweis des Richters wieder aufnehmen. Im Gegensatz zur absehbaren Berufungsverhandlung gegen die beiden anderen Fahrer vor dem Landgericht müsste ein eventueller Prozess aber zunächst wieder vor dem Amtsgericht Rosenheim stattfinden. Nach Branz' Angaben prüft die Staatsanwaltschaft ferner Anhaltspunkte für Ermittlungen gegen die jeweiligen Beifahrer in den beiden BMW wegen möglicher Falschaussagen. Sie gehören zur selben Tuner-Clique wie die beiden Fahrer und hatten von einem Verhindern des Einscherens vor dem tödlichen Crash nichts wissen wollen. Der verurteilte BMW-Fahrer hatte sich nach Angaben der Polizei kurz vor dem Prozess ein Rennen mit einem anderen Auto durch halb Rosenheim geliefert.

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Quelle:
SZ vom 17.05.2018 / kpf
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