Süddeutsche Zeitung

Prozess in Hof:Ex-NKD-Manager soll Geiselnahme geplant haben

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Von Katja Auer, Hof

Gerade erst ist ein Marathon-Prozess vor dem Landgericht Hof zu Ende gegangen. Nach 61 Prozesstagen in 13 Monaten hatte das Gericht einen ehemaligen Manager der Textilkette NKD am vergangenen Dienstag wegen Untreue zu sechs Jahren Haft verurteilt. Der 38-Jährige soll 3,7 Millionen Euro aus dem Unternehmen abgezweigt haben und in einem Geflecht aus Scheinfirmen versickern lassen. Dabei soll er auch sich selbst bereichert haben, mindestens 600 000 Euro soll er sich auf eigene Konten geschleust haben. So sah es die Wirtschaftsstrafkammer.

Vorbei ist die Geschichte allerdings noch nicht. Nicht nur deshalb, weil die Anwälte des früheren Managers beim Bundesgerichtshof in Revision gehen wollen. NKD wiederum verklagt den Mann nun vor einem Zivilgericht auf Schadenersatz in Höhe von 3,7 Millionen Euro. Und der ehemalige Manager selbst stand am Montag in Hof schon wieder vor Gericht. Diesmal allerdings wegen versuchter Anstiftung zur Geiselnahme und zum Mord.

Anweisungen auf kleinen Zetteln

Er soll in der Justizvollzugsanstalt, wo er von Juli 2013 an in Untersuchungshaft saß, ein Komplott geschmiedet haben. Im Oktober 2014, da lief längst das Verfahren gegen ihn, soll er zwei Männer im Gefängnis beauftragt haben, seinen Richter zu entführen. Er sollte solange festgehalten werden, bis er die Forderungen des Angeklagten erfüllen würde. Der wollte aus dem Gefängnis entlassen und vom Vorwurf der Untreue freigesprochen werden. Weigere sich der Richter, sollten die Entführer ihn umbringen. Als Belohnung sollten sie Immobilien im Wert von einer halben Million Euro bekommen. Auf kleinen Zetteln soll der frühere Manager seinen angeblichen Handlangern seine Anweisungen aufgeschrieben haben, befolgt haben sie diese jedoch nicht. Zwar soll einer dem Auftraggeber noch versichert haben, der Richter sitze in einer Garage fest und hätte zugestimmt, auf die Forderungen einzugehen.

Gestimmt hat das nicht. Der Prozess am Montag begann mit zweieinhalbstündiger Verzögerung, weil der Angeklagte zu spät aus dem Gefängnis in Nürnberg nach Hof gebracht wurde. Und nach 20 Minuten war die Verhandlung auch schon wieder beendet: Die Verteidiger stellten einen Befangenheitsantrag gegen die Berufsrichter der Strafkammer. Das Landgericht Hof sei so klein, dass sie den Richter, der angeblich entführt werden sollte, zu gut kannten, gaben sie als Begründung an. Sie könnten also nicht unvoreingenommen urteilen.

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Quelle:
SZ vom 05.05.2015
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