Süddeutsche Zeitung

Prozess:Amokschütze aus Ansbach kommt in die Psychiatrie

Lesezeit: 1 min

Der Amokschütze aus Mittelfranken kommt wegen zweifachen Totschlags in ein psychiatrisches Krankenhaus. Nach Überzeugung des Landgerichts Ansbach hat der 48-Jährige im vergangenen Sommer in zwei Ortsteilen von Leutershausen bei Ansbach zuerst eine 82-jährige Frau und danach einen 72 Jahre alten Radfahrer erschossen. Danach fuhr er weiter und schoss noch auf eine Autofahrerin und auf einen Traktorfahrer.

Der Leitende Oberstaatsanwalt Gerhard Neuhof sagte in seinem Schlussvortrag, der beschuldigte 48-Jährige habe die Taten aufgrund einer paranoiden Schizophrenie begangen und in seinen Opfern Werwölfe oder Vampire gesehen. Aufgrund seiner Krankheit sei er schuldunfähig. Vom Vorwurf des zweifachen Mordes rückte der Ankläger ab, denn das Mordmerkmal der Heimtücke sei wegen der psychischen Krankheit des Mannes nicht erfüllt.

Der Verteidiger des 48-Jährigen, Benjamin Schmitt, schloss sich den Ausführungen weitgehend an. Im Juli 2015 soll der 48-Jährige in zwei Ortsteilen von Leutershausen bei Ansbach zuerst zwei Menschen getötet haben. Danach fuhr er laut Anklage weiter und schoss auf eine Autofahrerin und später auf einen Traktorfahrer.

In diesen beiden Fällen plädierten Anklage und Verteidigung jeweils auf versuchten Totschlag, im Fall des Traktorfahrers in Verbindung mit gefährlicher Körperverletzung. Der Mann erlitt leichte Schnittverletzungen durch umherfliegende Glassplitter. An einer Tankstelle in Bad Windsheim konnten Mitarbeiter den Mann schließlich überwältigen und festhalten, bis die Polizei eintraf.

Rund eineinhalb Stunden lang hatte die Amokfahrt bis dahin gedauert. Der Ankläger sagte, der Beschuldigte habe aufgrund seiner Krankheit und seines langjährigen Cannabis-Konsums "jeden Bezug zur Realität verloren". Es habe keinerlei Hinweise gegeben, dass die Taten in irgendeiner Weise geplant waren. Die Rentnerin und der Radfahrer seien Zufallsopfer gewesen.

In seiner Urteilsbegründung sagte der Vorsitzende Richter, der 48-Jährige leide an einer paranoiden Schizophrenie und sei daher nicht schuldfähig. Das Gericht sah die Taten nicht als Mord. Denn das Mordmerkmal der Heimtücke, von dem die Anklage zunächst ausgegangen war, sei wegen der psychischen Krankheit des Mannes nicht erfüllt.

Der 48-Jährige habe schwerste Straftaten begangen, sagte der Richter. "Von ihm drohen weitere schwerste Straftaten, wenn wir ihn hier und heute raus ließen." Es handele sich bei dem Beschuldigten um einen schwer kranken Mann, dessen psychische Erkrankung einer langen Behandlung bedarf.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.2946274
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
dpa
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.