Süddeutsche Zeitung

Nürnberg:Brandschlag in Vorra: Neue Ermittlungen nötig

Lesezeit: 1 min

Er galt erst als erster großer Anschlag auf ein Asylbewerberheim, dann jedoch als Fall von Wirtschaftskriminalität: der Brandanschlag auf eine fast fertige Flüchtlingsunterkunft in der Gemeinde Vorra bei Nürnberg. Nun müssen die Ermittlungen möglicherweise wieder von vorne beginnen.

In der Nacht zum 12. Dezember 2014 hatten Unbekannte einen umgebauten Gasthof samt Scheune sowie ein frisch renoviertes Wohnhaus in Brand gesteckt. In die Gebäude sollten kurze Zeit später Asylbewerber einziehen. Wegen Hakenkreuzen und einer ausländerfeindlichen Parole auf dem Gebäude waren die Ermittler zunächst von einer fremdenfeindlich motivierten Tat ausgegangen. Dann kam ihnen jedoch der Verdacht, dass zwei Mitarbeiter einer Baufirma den Brand gelegt hatten und mit den Schmierereien nur eine falsche Fährte legen wollten.

Das zuständige Landgericht Nürnberg-Fürth hat nun mitgeteilt, dass es den Tatverdacht für nicht hinreichend hält. Es hat die Eröffnung des Hauptverfahrens abgelehnt. Die Strafkammer sei der Ansicht, dass die Indizien "trotz der von ihr durchgeführten umfangreichen Nachermittlungen" nicht ausreichen, heißt es in einer Mitteilung der Justiz.

Die Staatsanwaltschaft hatte im August 2016 Anklage gegen den Chef einer Baufirma und einen Bauarbeiter erhoben. Die Ermittler waren überzeugt, dass die Männer mit dem Brand die Baufirma vor dem Bankrott retten wollten. Nach Berechnungen der Ermittler wären nämlich beim Brandschutz Nachbesserungen in Höhe von mehreren Hunderttausend Euro nötig gewesen. Nach Ansicht der Ermittlungsbehörde hatten die Männer die Unterkunft angezündet, um ihrer Verpflichtung zu entgehen, diese Mängel zu beseitigen, und um einen Versicherungsfall herbeizuführen. Die Angeschuldigten haben die Vorwürfe stets bestritten. Schon im Oktober hatte das Gericht die Haftbefehle gegen die Männer aufgehoben, da es keinen dringenden Tatverdacht sah.

Die Staatsanwaltschaft hat nun knapp eine Woche Zeit, um die Entscheidung des Gerichts zu prüfen und eventuell Beschwerde dagegen einzulegen. Falls die Ankläger dies nicht tun, müsste die Kripo die Ermittlungen wieder aufnehmen. Sie hatte im Zuge der Ermittlungen mehr als 1000 Spuren untersucht und etliche Zeugen oder Verdächtige befragt. Ein Ermittler hatte sogar für Wochen seinen Arbeitsplatz mit einem Büro in dem 1700-Einwohner-Ort getauscht.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.3335061
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 17.01.2017 / SZ, dpa
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.