Süddeutsche Zeitung

Nürnberg/Bamberg:Mordermittlung gegen Autofahrer

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Wohl keine Beziehung zwischen Mann und toter Frau im Kofferraum

Von Olaf Przybilla, Nürnberg/Bamberg

Einen Tag nach dem Fund einer toten Frau im Kofferraum eines 21-Jährigen sind die Ermittlungen in vollem Gange. Ein Ermittlungsrichter hat am Montag Haftbefehl wegen Mordverdachts gegen den Festgenommen erlassen. Nach der Obduktion der Leiche gehe man von einem Gewaltverbrechen aus, sagte die Nürnberger Oberstaatsanwältin Antje Gabriels-Gorsolke der SZ. Den Leichnam der 57-jährigen Frau hatten Polizisten in den frühen Morgenstunden des Sonntags im Wagen des 21-Jährigen entdeckt. Diesen hatten Streifenpolizisten angehalten, weil er in Schlangenlinien auf der Autobahn 73 bei Bamberg unterwegs gewesen war. Oberstaatsanwältin Gabriels-Gorsolke widersprach Medienberichten, wonach der Festgenommene und die 57-Jährige in enger Beziehung zueinander gestanden hätten. Das sei reine Spekulation, momentan spreche nichts dafür, dass die beiden sich gekannt haben könnten. Auch auf eine verwandtschaftliche Beziehung gebe es derzeit keinerlei Hinweise.

Die Kriminalpolizei hatte noch am Sonntag umfangreiches Spurenmaterial am Wohnort der 57-Jährigen in Nürnberg sichergestellt. Über die näheren Umstände machen die Ermittler keine Angaben. Aus der Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft Nürnberg und nicht eine für Oberfranken zuständige Staatsanwaltschaft für den mutmaßlichen Mordfall verantwortlich ist, lässt sich aber ableiten, dass die Ermittler nun davon ausgehen, dass die Frau in Nürnberg getötet wurde. Details über die Umstände könne man nicht preisgeben, weil sich der Verdächtige bislang nicht zur Sache geäußert habe. "Das wäre alles Täterwissen", sagte Gabriels-Gorsolke. Ihren Angaben zufolge handelt es sich bei dem Festgenommenen um einen Deutschen. Ob er möglicherweise bei der Festnahme unter Drogen stand, sei Gegenstand der Ermittlungen. Der Grund für die Kontrolle - der Mann fuhr extrem auffällig - deuten aber darauf hin. Der 21-Jährige hatte noch versucht, zu Fuß zu fliehen, konnte aber festgenommen werden.

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Quelle:
SZ vom 27.11.2018
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