Süddeutsche Zeitung

Naturschutz:Schutz fürs Riedberger Horn

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Kabinett: Änderungen am Alpenplan werden zurückgenommen

Es war eines der umstrittensten Projekte der vergangenen Jahre in Bayern: die in einem Naturschutzgebiet geplante Skischaukel am Riedberger Horn. Nun wird das Projekt abgewickelt. Die Umweltverbände bleiben aber misstrauisch. Die Staatsregierung hat die einst gegen wütende Proteste durchgedrückten Änderungen am sogenannten Alpenplan zurückgenommen. Mit der damaligen Änderung hatte die CSU, noch unter Ministerpräsident Horst Seehofer, einen neuen Skilift am Riedberger Horn im Allgäu ermöglichen wollen. Der neue Regierungschef Markus Söder hatte das Projekt im Landtagswahlkampf aber einkassiert und zusammen mit den Kommunen den Verzicht auf den Skilift verkündet. Am Dienstag nun beschloss das Kabinett, die alten Schutzzonen am Riedberger Horn wiederherzustellen. Zugleich wird der Freistaat durch eine Reihe von Maßnahmen naturnahen Tourismus in der Region stärken.

Umweltverbände hatten gegen die Alpenplan-Änderung geklagt und dabei mit einem Gutachten argumentiert, wonach die Hänge abrutschen könnten. Der Bund Naturschutz in Bayern (BN) und der Landesbund für Vogelschutz (LBV) haben die Klage beim Verwaltungsgerichtshof schon vor etwa einem halben Jahr zunächst ruhen lassen. Ganz zurückziehen wollen die Verbände sie derzeit noch nicht. Es werde abgewartet, bis die erneute Alpenplan-Änderung rechtskräftig sei, sagte LBV-Geschäftsführer Helmut Beran. Doch das wird voraussichtlich einige Monate dauern. Der Alpenplan ist Teil des Landesentwicklungsprogramms (LEP), Änderungen daran müssen in einem Anhörungsverfahren erfolgen. Danach muss nochmals das Kabinett entscheiden, ehe die Änderung dem Landtag vorgelegt wird. Dies könne möglicherweise erst im Herbst geschehen, hieß es aus dem Wirtschaftsministerium.

Konkret werden 80 Hektar, die damals aus der höchsten Schutzkategorie herausgelöst worden waren, jetzt wieder dort eingruppiert. In dieser Zone C sind Bergbahnen oder Skiabfahrten unzulässig. Andere Flächen von insgesamt 304 Hektar, die damals als Ausgleich in die höchste Stufe gehoben wurden, bleiben allerdings nun weiter dort eingruppiert. Man setze damit ein Zeichen für mehr Naturnähe, betonte die Staatskanzlei.

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SZ vom 02.05.2019 / dpa
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