Süddeutsche Zeitung

Nach Tod von Säugling:Bewährungsstrafe für Mutter

Im Prozess um den Tod eines Neugeborenen ist die Mutter am Mittwoch vom Landgericht Regensburg zu einer eineinhalbjährigen Bewährungsstrafe wegen fahrlässiger Tötung durch Unterlassen verurteilt worden. Das kleine Mädchen starb wohl an Unterkühlung. Die Staatsanwaltschaft war zunächst davon ausgegangen, dass die Frau das Kind Ende 2016 in ihrer Wohnung in Zeitlarn bei Regensburg zur Welt gebracht und in Decken und eine Tüte gewickelt hat. Das Bündel soll sie in einen Koffer gepackt und auf den Speicher gestellt haben, wo das Mädchen starb. Zum Prozessauftakt hatte die 36-Jährige die Vorwürfe zurückgewiesen. Ihrer Darstellung nach entdeckte sie zwei Tage nach der Geburt beim Aufwachen das leblos auf ihrer Brust liegende Kind und versuchte es wiederzubeleben. An die weiteren Geschehnisse könne sie sich nicht erinnern.

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Quelle:
SZ vom 01.03.2018 / dpa
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