Süddeutsche Zeitung

Nach Gerichtsurteil:Grüne verlangen Herausgabe von Gutachten über Luftverschmutzung

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Die Staatsregierung hält das Papier über die Luftverschmutzung in München zurück - obwohl ein Gerichtsurteil sie zur Veröffentlichung verpflichtet hat.

Die Grünen wollen nicht akzeptieren, dass die Staatsregierung ein Gutachten über die Luftverschmutzung in München zurückhält, obwohl ein Gerichtsurteil sie zur Veröffentlichung diesen Donnerstag verpflichtet hat. In einem Brief an Staatskanzleichef Marcel Huber beantragt Fraktionschef Ludwig Hartmann die Herausgabe der Studie und verweist auf das Bayerische Umweltinformationsgesetz.

Demnach hat jede Person Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen, über die Behörden des Freistaats verfügen. Spätestens innerhalb der gesetzlichen Frist von vier Wochen erwartet Hartmann eine Antwort. Falls sein Anliegen abgelehnt werde, ziehe die Fraktion auch rechtliche Schritte wie eine Klage in Betracht. "Die CSU-Regierung bricht vorsätzlich das Gesetz und das werden wir nicht hinnehmen", sagt Hartmann.

Die Staatsregierung kündigte an, die vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof verhängte Strafe von 2000 Euro in Kauf zu nehmen und die Studie wohl erst Mitte Juli zu veröffentlichen, wenn sie ihr Maßnahmenpaket zur Luftreinhaltung beschließt. "Man kann dem Bürger nicht sagen, du bist betroffen, aber was wir machen, wissen wir noch nicht", begründete Staatskanzleichef Marcel Huber das Vorgehen.

Auch Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) fordert den Freistaat auf, das Gutachten so bald wie möglich zu veröffentlichen, da es eine wichtige Datengrundlage für nachhaltige Maßnahmen bilde. Reiter hatte die Debatte um die Belastung durch Stickoxide und ein Fahrverbot von Dieselfahrzeugen angestoßen. Die Ankündigung der Autohersteller MAN, BMW und Audi, Dieselfahrzeuge nachzurüsten, nennt er "eine gute Nachricht". Der auf etwa ein Jahr festgelegte Zeitrahmen für die Nachrüstungen erscheint ihm aber deutlich zu lang.

Auch Städtetagspräsident Ulrich Maly (SPD) begrüßt die zwischen Freistaat und Automobilbauern getroffene Vereinbarung. Bei Kommunalpolitikern nicht gern gesehene Fahrverbote könnten aber trotzdem von Gerichten verordnet werden, wenn die Vorgaben zur Luftreinhaltung nicht eingehalten würden. Es brauche deshalb weitere Maßnahmen wie die Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs, die von den Städten schon seit Jahren angemahnt würden.

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SZ vom 30.06.2017 / heff, nell
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