Süddeutsche Zeitung

Erschossener Mann in Memmingen:Polizist soll aus Notwehr gehandelt haben

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Staatsanwaltschaft: Polizist handelte aus Notwehr

Der Mann war per Haftbefehl gesucht, bei der versuchten Festnahme wurde er erschossen - von einem Polizisten. Nun hat sich die Staatsanwaltschaft zu dem Vorfall im Allgäu geäußert: Den tödlichen Schuss des Polizisten stuft sie als Notwehr ein.

Der Beamte sei von dem 48-Jährigen mit einem Messer angegriffen worden, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Memmingen, Christoph Ebert. "Die beiden standen sich direkt gegenüber, der Polizist konnte nicht ausweichen." Es fielen drei Schüsse. Von zwei Kugeln wurde das Opfer in die Brust getroffen, wie die Obduktion ergab.

Mit Messer auf Beamte losgegangen

Direkt nach dem Vorfall am Mittwoch seien die sechs am Einsatz beteiligten Beamten sowie Anwohner als Zeugen vernommen worden, sagte Ebert. Die Aussagen von zwei Anwohnern, die das Geschehen verfolgten, bestätigten die Angaben der Beamten. Die Polizisten hätten über mehrere Minuten versucht, die Situation zu beruhigen und den Mann zur Aufgabe zu bringen. Das sei auch mit Pfefferspray nicht gelungen. "Ich kann kein Argument finden, das gegen Notwehr spricht", sagte Ebert. Die Polizisten seien massiv betroffen und seelisch belastet.

Der bei der Polizei als problematisch bekannte Mann sollte bei dem Einsatz am Mittwoch festgenommen werden. Als er mit einem Messer auf die Beamten losging und sich nicht bremsen ließ, feuerte ein Polizist auf ihn. Der Mann wurde lebensgefährlich verletzt und zwei Stunden später in einer Klinik für tot erklärt.

Ähnlicher Fall in Burghausen

Bereits im vergangenen Juli war im oberbayerischen Burghausen ein Mann bei einem Festnahmeversuch von einem Polizisten getötet worden. Im Fall dieses Polizeischusses auf einen mutmaßlichen Drogendealer sind die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen. Wie ein Sprecher des Landeskriminalamtes in München sagte, seien neue Gutachten in Auftrag gegeben worden.

Gegen den Polizisten wird weiter wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung ermittelt. Er hatte den flüchtigen, unbewaffneten Mann mit einem Schuss auf die Beine stoppen wollen, jedoch den Hinterkopf getroffen. Der Polizist war daraufhin vorläufig vom Dienst suspendiert worden. Nähere Angaben zu dem Beamten wollte ein Sprecher der Polizei zu dessen Schutz nicht machen. Es habe eine "konkrete Bedrohungssituation" gegen den Polizisten gegeben.

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