Süddeutsche Zeitung

Parlament:644 Lobbygruppen sind beim Landtag registriert

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Zahlreiche Unternehmen und Verbände haben sich seit der Einführung des Lobbyregisters vor einem Jahr angemeldet, um Einfluss auf Gesetze nehmen zu können. Welche Themen im Fokus stehen.

644 Lobbygruppen sind im seit Anfang 2022 vorgeschriebenen Register des Landtags aufgeführt. Von den dort gelisteten Unternehmen, Verbänden und sonstigen Interessensgruppen seien 91 Stellungnahmen zu 15 Gesetzentwürfen eingereicht und im Sinne des legislativen und exekutiven Fußabdrucks veröffentlicht worden. "Ein Jahr nach dem Start des Lobbyregisters zeigt der Bayerische Landtag, dass Transparenz möglich ist und unkompliziert", sagte Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU).

Seit dem 1. Januar 2022 dürfen sich offiziell registrierte Lobbygruppen an Gesetzgebungsprozessen von Landtag und Staatsregierung beteiligen. Die Eintragung ist seit Dezember 2021 möglich. Das Lobbyregistergesetz ist seit 1. Januar 2022 in Kraft.

Die Eintragungen reichten von der 1 & 1 AG bis zur ZF Friedrichshafen AG, teilte der Landtag weiter mit. Insgesamt hätten sich 645 Interessenvertretungen registriert, eine von ihnen sei inzwischen aber nicht mehr aktiv. "Damit wir gute Gesetze für die Bürgerinnen und Bürger machen können, brauchen wir die Meinung der Interessenvertretungen - seit einem Jahr kann sich nun jede und jeder ein Bild davon machen", betonte Aigner.

Thematisch zeige sich ein eindeutiger Schwerpunkt, denn mit 17 Stellungnahmen sind die meisten dem Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des bayerischen Klimaschutzgesetzes zuzuordnen. Weitere Beiträge gab es zur Novelle der Bauordnung, zur Änderung des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes und zur Änderung des Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen sowie des Schulfinanzierungsgesetzes.

Die Landespolitik hofft, dass sie durch das Lobbyregister ihr durch Affären und Skandale teils massiv angekratztes Image in der Öffentlichkeit verbessern kann. Verstöße gegen das Register werden mit Geldbußen von bis zu 50 000 Euro geahndet. Das Register ist im Internet öffentlich einsehbar.

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