Süddeutsche Zeitung

Landgericht Augsburg:Prinz Protz präsentiert eine perfekte Show

Lesezeit: 2 min

Von Stefan Mayr, Augsburg

"Prinz Protz" fährt mit dem Taxi vor. Das ist schon ein bisschen enttäuschend für die wartenden Fotografen, denn einen Ferrari oder mindestens einen Porsche hatten sie sich schon erhofft. Aber der selbsternannte Bordellkönig wirbt um Verständnis: "Ich muss heut' auf Understatement machen, vielleicht komme ich da besser weg."

Marcus Eberhardt alias Marcus von Anhalt musste am Dienstag einmal mehr auf der Anklagebank des Landgerichts Augsburg Platz nehmen. Es geht um Steuerhinterziehung in Höhe von etwa 800 000 Euro, und immerhin um vier Jahre Haft. Für den gelernten Metzger, der sich seinen adeligen Namen gekauft hat, ist es vor allem ein bestens gelaunter Show-Auftritt. Und alle sind sie gekommen, die Boulevard-Medien und der öffentlich-rechtliche Rundfunk gleich mit mehreren Teams, fürs Radio unfd fürs Fernsehen.

Vor der Verhandlung noch eine Zigarette

Nun, vom biederen Fahrzeug einmal abgesehen, gerät Anhalts Auftritt formvollendet: schwarze Sonnenbrille, schwarze Lederjacke mit Kroko-Kragen und glitzernden Manschettenknöpfen. Bevor er das Strafjustizzentrum betritt, zieht er sich noch schnell ein bisschen Nikotin rein, dabei zeigt er den Fotografen seinen Daumen und sein Perlweiß-Lächeln. Dann schnippt er die nur zur Hälfte gerauchte Zigarette mit einer ausladenden Geste in hohem Bogen auf die Straße.

Im Gerichtssaal geht die Prinz-Protz-Präsentation genüsslich weiter: Er posiert mit der Strafprozessordnung. Dann zählt er in die Fernsehkamera auf, um welche Autos es geht: Drei verschiedene Porsche-Geschosse, ein Ferrari Spider, ein Mercedes McLaren SLR, ein Maybach 75 und ein Rolls Royce Ghost. Das letzte Modell nennt der Angeklagte aus Pforzheim in breitestem Badisch: "Gouscht".

Sie alle soll er privat genutzt, aber als Betriebskosten abgesetzt haben. Deshalb hatte ihn das Landgericht Augsburg im Januar 2015 zu vier Jahren Haft wegen Steuerhinterziehung verurteilt. Er legte daraufhin Revision ein und bekam beim Bundesgerichtshof zumindest teilweise Recht: Der BGH hob das Urteil auf und verwies den Fall zur Neuverhandlung zurück nach Augsburg. Dabei stellte der BGH allerdings auch klar, dass es in der zweiten Auflage einzig und alleine um die Strafhöhe gehen soll. Dass sich Anhalt strafbar gemacht habe, steht auch für den BGH außer Zweifel.

Show-Einlage vom Verteidiger

Dennoch nutzten auch Anhalts Verteidiger den ersten Prozesstag am Dienstag sogleich für eine Show-Einlage. Sie stellten einen Befangenheitsantrag gegen die drei Berufsrichter. Dieser Antrag darf aber getrost in die Kategorie chancenloser Schaufenster-Antrag abgeheftet werden.

Der Möchtegern-Prinz verabschiedete sich von der Medienmeute mit der Ankündigung, er werde jetzt nach München fahren. Zum Shoppen. In den neuen Louis Vuitton Shop. "Schuhe kaufen, zehn Stück." Noch ein paar Selfies mit jungen Groupies, dann ab ins Taxi. Um später in seinen Rolls Royce umzusteigen. Spätestens in der Landeshauptstadt ist das mit dem Understatement dann vorbei.

Der Prozess geht am 25. Mai weiter. Die Kammer habe 14 Verhandlungstage festgelegt, berichtete Gerichtssprecher Claus Pätzel. Mit einem Urteil ist demnach Ende Juli zu rechnen.

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