Süddeutsche Zeitung

Kabinett:Verfassungsschutz greift auf Verbindungsdaten zu

Das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz darf künftig auch auf Daten aus der Vorratsdatenspeicherung zurückgreifen. Das hat das Kabinett am Dienstag beschlossen. "Es kann nicht sein, dass unsere Nachrichtendienste weniger wissen als Polizei und Strafverfolgungsbehörden", sagte Innenminister Joachim Herrmann (CSU). Er sei überzeugt, dass das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung "diese Möglichkeit jetzt auch für den Verfassungsschutz eröffnet". Dieses im Herbst 2014 vom Bundestag beschlossene Gesetz verpflichtet Telekommunikationsanbieter, die Festnetz- und Mobilverbindungen ihrer Kunden für zehn Wochen aufzubewahren. Gespeichert wird, wer mit wem, wann, wie lange, von wo aus und mit welchem Gerät kommuniziert hat. In erster Linie sollen die Daten Polizei und Staatsanwaltschaft bei der Strafverfolgung helfen. Doch eine Klausel im Gesetz ermöglicht den Ländern, die Daten auch zur Gefahrenabwehr zu nutzen. Diese Lücke hätte man schließen müssen, kritisierte Ex-Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, die als leidenschaftliche Datenschützerin gilt. "Jetzt rächt sich die Neuauflage der Vorratsdatenspeicherung", sagte die FDP-Politikerin. Das Gesetz enthalte "unklare Regelungen, die einer totalen Überwachung Tür und Tor öffnen". Herrmann dagegen ist überzeugt, dass Bund und Länder Bayern bald folgen werden. Er hatte die Kabinettssitzung geleitet, da Ministerpräsident Horst Seehofer gleichzeitig auf dem CDU-Parteitag in Karlsruhe redete.

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SZ vom 16.12.2015 / DKu
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