Süddeutsche Zeitung

Innenministerium:Rettungsdienstgesetz soll geändert werden

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Bayern will nach der jüngsten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Rettungswesen eine Änderung des Rettungsdienstgesetzes in die Wege leiten. Am Dienstag hatte der EuGH als oberstes rechtsprechendes Organ der Europäischen Union verkündet, dass die Vergabe von Rettungsdienstleistungen an anerkannte Hilfsorganisationen durchaus ohne europaweite Ausschreibung erfolgen kann. Das Urteil der dritten Kammer hat auch für den Freistaat weitreichende Folgen. "Wir werden einen Gesetzentwurf erarbeiten", erklärte eine Sprecherin des Innenministeriums am Donnerstag auf Anfrage. Sodann könne sich der Landtag mit der Sache befassen.

Ist die anvisierte Änderung des bayerischen Rettungsdienstgesetzes erst einmal vom Landtag verabschiedet, so wird es in Bayern möglich sein, bei der Ausschreibung von Leistungen des Rettungsdienstes und des qualifizierten Krankentransportes die hiesigen Anbieter - dazu zählen die verbandlich organisierten Hilfsorganisationen wie das Bayerische Rote Kreuz (BRK), die Malteser und die Johanniter, aber auch private Unternehmen - vor auswärtiger Konkurrenz zu schützen. Möglich ist das mit dem Rechtsmittel der sogenannten Bereichsausnahme, mit welcher der Markt nach außen abgeschottet werden kann. Der EuGH hat mit seiner jüngsten Entscheidung diesen bislang umstrittenen Weg nun endgültig als rechtens anerkannt. Geklagt hatte der dänische Falck-Konzern gegen die Stadt Solingen, die sich der Bereichsausnahme bedient hatte, um den dortigen Hilfsorganisationen den Rücken zu stärken.

BRK-Präsident Theo Zellner begrüßte die Entscheidung des EuGH. Mit ihr habe der "Ausschreibungswahnsinn" ein Ende. "Der Wettbewerb wurde oft auf den Schultern unserer Mitarbeiter ausgetragen", betonte Zellner. Es sei an der Zeit, dass wieder die höhere Leistungsqualität und nicht der niedrigere Preis den Ausschlag gebe. Für die in Bayern tätigen Rettungsdienste werde mit dem nun vorliegenden Urteil "ein Mehr an Planungssicherheit geschaffen", die Hilfsorganisationen könnten so auch ehrenamtlichen Mitgliedern wieder eine langfristige Perspektive bieten. Nun sei es Sache des bayerischen Innenministers Joachim Herrmann, "das Urteil schnellstmöglich umzusetzen".

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SZ vom 22.03.2019 / dm
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