Süddeutsche Zeitung

Hoeneß in JVA Landsberg:Ein gewaltiger Irrtum

Der Fall Hoeneß weckt das Interesse am Strafvollzug. Es wäre nicht schlecht, wenn daraus eine sehr grundsätzliche Debatte über den Sinn, den Zweck und die Ausgestaltung von Freiheitsstrafe würde.

Ein Kommentar von Heribert Prantl

Über den Strafvollzug gibt es mehr schlechte Vorurteile als gute Paragrafen. Der Fall Hoeneß ist womöglich geeignet, diese Vorurteile abzuräumen. Sie handeln meist vom fidelen Knast, den man auf einer Backe absitzen könne. Das ist ein gewaltiger Irrtum. Die Haft ist für jeden ein brutaler Eingriff ins Leben, die existenziellste Maßnahme, die der Staat verhängen kann.

Strafvollzug ist der Versuch, an Menschen, die man nicht kennt, unter Verhältnissen, die man nicht beherrscht, Strafe zu vollstrecken, um deren Wirkung man zu wenig weiß. Das ist generell so - und bei Hoeneß nur insofern anders, als man ihn in und außerhalb des Gefängnisses überall kennt; ansonsten gilt der Satz, der den Strafvollzug als archaisches Experiment beschreibt, auch für ihn.

Das Gefängnis ist ein gefährlicher Ort; bisweilen sogar für das Personal. Auch das macht die Freiheitsstrafe zu einer Strafe, die einem ein gewisses rechtsstaatliches Unbehagen macht. Die Freiheitsstrafe ist alt, aber nicht unbedingt rundum bewährt.

Wahrscheinlich noch nie haben so viele Menschen so genau wissen wollen, wie Haftbedingungen ausschauen, wann und wie sie gelockert werden und was es mit offenem Vollzug und Freigang auf sich hat. Der Fall Hoeneß hat dieses Interesse geweckt. Es wäre nicht schlecht, wenn daraus eine sehr grundsätzliche Debatte über den Sinn, den Zweck und die Ausgestaltung von Freiheitsstrafe würde.

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Quelle:
SZ vom 03.06.2014
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