Süddeutsche Zeitung

Herrmann-Prozess:Ehefrau zweifelte an Unschuld ihres Mannes

Lesezeit: 2 min

Im Mordprozess Herrmann belastet ein Beamter des LKA den Angeklagten schwer - mit den Aussagen von dessen Frau.

Hans Holzhaider

Im Prozess um die Entführung und den Tod der zehnjährigen Ursula Herrmann wurde am Donnerstag ein Beamter des bayerischen Landeskriminalamts als Zeuge gehört, der im Mai 2008 die Ehefrau des Angeklagten Werner M. vernommen hatte.

Seiner Aussage zufolge hat Gabriele F.-M., die jetzt zusammen mit ihrem Ehemann angeklagt ist, vorübergehend selbst an der Unschuld ihres Mannes gezweifelt. "Sie sagte, dass sie es ihm zutraut", berichtete der Zeuge. In einer Vernehmungspause habe sie geäußert, sie sei so wütend, dass sie nichts essen könne, weil sie sich von ihrem Mann und dessen beiden Alibizeugen "verarscht" fühle. "Sie hat wohl mitbekommen, dass verschiedene Umstände für die Täterschaft ihres Mannes sprechen, die dieser ihr verheimlicht hatte", mutmaßte der Kriminalbeamte.

Die 62-Jährige habe gesagt, sie habe bisher nicht daran geglaubt, dass ihr Mann etwas mit der Tat zu tun habe. Jetzt aber zweifle sie an dessen Unschuld, obwohl sie das nicht wolle, "weil sonst die Welt für sie zusammenbräche". Im weiteren Verlauf der Vernehmung habe Gabriele F.-M sich dann aber doch wieder von der Unschuld ihres Mannes überzeugt gezeigt. "Sie meinte, wenn ihr Mann die Kiste gebaut hätte, dann wäre es nicht zu diesem Unfall gekommen, weil dann die Lüftung funktioniert hätte." Ursula Herrmann war in einer im Wald vergrabenen Kiste wegen Sauerstoffmangels erstickt.

Für die Staatsanwaltschaft ist die polizeiliche Vernehmung von Gabriele F.-M. von besonderer Bedeutung, weil die Mitangeklagte darin erstmals zwei Indizien bestätigt, die von der Anklage als besonders belastend bewertet werden. Sie bestätigte, dass Werner M. zum Zeitpunkt der Tat im Besitz eines Fernglases war, das genau dem ähnelte, das in der Nähe des Entführungsortes aufgefunden worden war. In früheren Vernehmungen hatte Werner M. den Besitz eines solchen Fernglases immer bestritten.

Außerdem räumte die Mitangeklagte ein, dass ihr Ehemann damals regelmäßig die Bildzeitung gelesen hatte. Auch das war von beiden Eheleuten früher bestritten worden. Die Erpresserbriefe, in denen die Familie Herrmann zur Zahlung von zwei Millionen Mark aufgefordert wurde, waren aus ausgeschnittenen Zeitungsbuchstaben zusammengesetzt, die zum Großteil aus der Bildzeitung stammten.

Die Anklage gegen Gabriele F.-M. beruht im wesentlichen auf der Aussage einer mittlerweile verstorbenen Zeugin, die angegeben hatte, sie habe die Frau beim Zerschnipseln von Zeitungen beobachtet.

Zum nächsten Verhandlungstermin am 14. April ist die erste Ehefrau des Angeklagten als Zeugin geladen. Sie soll längere Zeit vor der Entführung im Haushalt der Familie Herrmann als Putzfrau beschäftigt gewesen sein.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.398641
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 11.04.2009
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.