Süddeutsche Zeitung

Geändertes Naturschutzgesetz:Landtag verabschiedet "Lex Steigerwald"

Von Wolfgang Wittl, München

Die Auseinandersetzung um den Steigerwald hat am Donnerstag erwartungsgemäß zu einer Änderung des Naturschutzgesetzes geführt. Mit den Stimmen der CSU-Mehrheit hat der Landtag beschlossen, dass für die Ausweisung größerer Naturschutzgebiete künftig die Bezirksregierungen zuständig sein sollen. Kommunen dürfen dann nur noch Flächen bis zu einer Größe von zehn Hektar als Schutzzonen festlegen.

Auslöser für die Gesetzesänderung ist der Streit um das Schutzgebiet "Der Hohe Buchene Wald" im oberfränkischen Steigerwald. Der frühere Bamberger Landrat Günther Denzler (CSU) hatte im Frühjahr 2014, kurz vor seinem Ausscheiden aus dem Amt, eine 775 Hektar große Schutzzone ausgewiesen - die größte in Bayern nach den Nationalparks Bayerischer Wald und Berchtesgadener Land.

Wie es nun mit dem Steigerwald weitergeht

Naturschützer waren begeistert, Gegner reagierten erbost, darunter auch führende CSU-Politiker. Für geschützte Landschaftsbestandteile wie den "Hohen Buchenen Wald" waren bislang ausschließlich Landräte und Bürgermeister verantwortlich. Mit dem neuen Gesetz müssen sie ihre Zuständigkeit an die Bezirksregierungen abgeben.

Umweltministerin Ulrike Scharf (CSU) sagte, sie wolle Befürworter und Gegner in einer Regionalkonferenz zusammenführen. Bis zum Juli wolle sie zwei Gutachten vorlegen. Ihr Ziel sei es, den Steigerwald zum Welterbe zu machen. Christian Magerl (Grüne) kritisierte die "Lex Steigerwald" der Staatsregierung scharf: "Wenn Sie meinen, dass Sie mit weniger Schutz zum Welterbe kommen, sind Sie auf dem Holzweg." Die SPD-Abgeordnete Kathi Petersen warf der Regierung vor, sie torpediere mit der Gesetzesnovelle die Bemühungen, den Steigerwald in einen Nationalpark umzuwandeln.

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SZ vom 27.03.2015 / wiw
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