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Flächenfraß:Gericht entscheidet im Juli über Volksbegehren

Das Schicksal des von der Staatsregierung gestoppten Volksbegehrens gegen den Flächenfraß entscheidet sich am 17. Juli. An dem Tag will der Verfassungsgerichtshof sein Urteil über die Klage der Initiatoren gegen die Nichtzulassung des Volksbegehrens verkünden. Das gab Gerichtspräsident Peter Küspert am Montag bekannt. Die Grünen wollen den zunehmenden Flächenfraß in Bayern auf fünf Hektar am Tag begrenzen.

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SZ vom 19.06.2018 / dpa
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