Süddeutsche Zeitung

Fall Peggy:Ulvi K. kann mit Freispruch rechnen

Lesezeit: 2 min

Aufgrund seines Gutachtens wurde Ulvi K. einst als Peggys Mörder verurteilt, nun korrigiert der Gerichtspsychiater seine Aussage. Zumindest teilweise. Ein neuerlicher Schuldspruch des geistig behinderten Angeklagten ist damit so gut wie ausgeschlossen.

Von Hans Holzhaider, Bayreuth

Der wegen Mordes an der neunjährigen Peggy Knobloch verurteilte Ulvi K., 36, kann in seinem Wiederaufnahmeprozess vor dem Landgericht Bayreuth mit einem Freispruch rechnen. Der Berliner Gerichtspsychiater Hans-Ludwig Kröber kam am Dienstag zu dem Ergebnis, es sei nicht auszuschließen, dass das für die Verurteilung ausschlaggebende Geständnis K.s nicht auf einem tatsächlichen Erlebnis beruhe. Damit korrigierte er zumindest teilweise sein 2004 vor dem Landgericht Hof erstattetes Gutachten. Ein neuerlicher Schuldspruch ist nach dieser Aussage des Sachverständigen so gut wie ausgeschlossen.

Kröber betonte, Ulvi K.könne trotz seiner Minderbegabung durchaus zwischen Realität und Phantasie unterscheiden. Das Geständnis, das er am 2. Juli 2002, also gut ein Jahr nach dem Verschwinden Peggys ablegte, sei aus aussagepsychologischer Sicht erstaunlich gut: "ein kontinuierlicher Geschehensablauf über eine längere Strecke, in sich schlüssig und mit den örtlichen und zeitlichen Bedingungen vereinbar". Er habe die im Geständnis geschilderten Abläufe zu verschiedenen, weit auseinanderliegenden Zeitpunkten komplett wiedergegeben. Die einfachste Erklärung dafür sei, dass er das Geschehen tatsächlich so erlebt habe und über ein gutes Gedächtnis verfüge.

Dass der Inhalt des Geständnisses auf suggestiven Vernehmungsmethoden durch die Polizeibeamten beruhe, ist nach Darstellung Kröbers eher unwahrscheinlich. Ulvi K. habe sich in vielen Befragungen als durchaus resistent gegen Einflüsterungen erwiesen. "In 17 Befragungen durch die Sonderkommission eins hat er konstant erklärt, dass er Peggy sexuell missbraucht habe, aber ebenso konstant bestritten, etwas mit dem Verschwinden des Mädchens zu tun zuhaben", sagte Kröber.

Wiederholt hätten Vernehmungsbeamte, aber auch Ulvis Verteidiger Wolfgang Schwemmer, verschiedene Möglichkeiten des Geschehensablaufs vorgeschlagen, die Ulvi aber stets zurückgewiesen habe. Für die Richtigkeit des Geständnisses sprächen auch verschiedene Details, die nichts mit der Tat als solcher zu tun hätten - Peggys Stolpern über einen spitzen Stein, ihre Verletzung am Knie, ihr wütendes Aufstampfen.

"Nicht ausschließbare Denkmöglichkeit"

Gerade diese Details aber haben Kröber letztlich dazu bewogen, von seiner ursprünglichen Meinung abzurücken. Denn im Verlauf des Wiederaufnahmeprozesses wahr deutlich geworden, dass einzelne Elemente schon in anderem Zusammenhang in Ulvis Aussagen aufgetaucht waren. So hatte er geschildert, wie er etwa zwei Wochen vor Peggys Verschwinden vor ihr onaniert habe, worauf sie weggelaufen und hingefallen sei.

"Es kann sein, dass er den Sturz Peggys früher wirklich erlebt und ihn später in sein Geständnis integriert hat", sagte Kröber. In den Tagen vor dem Geständnis habe die Polizei, teilweise unter Beihilfe des Anwalts, den Vernehmungsdruck auf Ulvi K. deutlich erhöht. Sie habe ihn mit - tatsächlich nicht vorhandenen - Blutflecken auf seiner Kleidung konfrontiert, sie habe versichert, auch bei einem Geständnis habe er keine Gefängnisstrafe zu befürchten, und sie habe darauf beharrt, dass sie seine Darstellung nicht glaube.

Zwar sei es nach wie vor wahrscheinlich und plausibel, dass das Geständnis auf wirklichem Erleben beruhe, aber es sei eine "nicht ausschließbare Denkmöglichkeit", dass Ulvi K. unter dem Druck der wiederholten Befragungen "ein plastisches Bild von einer erfundenen Situation" entworfen und folglich ein "falsches, wenn auch plausibles Geständnis" abgelegt habe.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.1952476
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 07.05.2014
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.