Süddeutsche Zeitung

Seniorenheim in Cham:Kissen auf Gesicht gedrückt -Altenpfleger vor Gericht

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Der 24-Jährige soll einen Pflegebedürftigen in Cham mindestens eine halbe Minute lang am Atmen gehindert haben. An die Tat erinnert sich der Angeklagte nur bruchstückhaft.

Von Deniz Aykanat, Regensburg

Der Fall hatte in Cham im Bayerischen Wald einiges Aufsehen erregt: Der Altenpfleger Manuel N. soll laut Anklage im Februar dieses Jahres in einem Chamer Seniorenheim ein Kissen auf das Gesicht eines völlig wehrlosen 68-Jährigen gedrückt und ihm dabei die Atemwege verschlossen haben - für mindestens eine halbe Minute. Der Angeklagte ließ erst von dem Mann ab, als dieser schon rot anlief, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Eine Kollegin, die gerade frische Bettwäsche geholt hatte, erwischte Manuel N. bei seiner Tat. Nun hat der Prozess gegen ihn am Landgericht Regensburg begonnen.

Der 68-jährige Pflegebedürftige, der zur Tatzeit im Bett lag, habe erfolglos versucht, sich zu wehren. Manuel N. habe mit beiden Händen fest zugedrückt. Ihm ist nach Ansicht der Staatsanwaltschaft bewusst gewesen, dass er mit seiner Tat erhebliche Körperverletzungen oder unter Umständen sogar den Tod des 68-Jährigen herbeiführen hätte können. Das Leiden des Geschädigten sei ihm gleichgültig gewesen. N. wird daher der gefährlichen Körperverletzung in Tateinheit mit Misshandlung Schutzbefohlener beschuldigt.

Zu klären ist nun allerdings, ob Manuel N. voll schuldfähig ist. Er ist seit der Tat in der Psychiatrie untergebracht. An die Tat erinnert er sich laut eigener Aussage nur bruchstückhaft. Auch deshalb wurde gleich zu Beginn des Verfahrens die Öffentlichkeit weitgehend ausgeschlossen. Die Einlassung des Angeklagten, die Anhörung mehrerer Gutachter sowie die Befragung von Verwandten werden hinter verschlossenen Türen stattfinden. Die Kollegin des Angeklagten, die die Tat teilweise mit angesehen hatte, wird an einem der folgenden Prozesstage befragt. Die Öffentlichkeit ist bei dieser Zeugenaussage zugelassen.

Das 68-jährige Opfer trug keine bleibenden körperlichen Schäden von der Attacke davon. Die Tat versetzte den oberpfälzischen Ort trotzdem in Aufruhr, denn zunächst ermittelten Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei wegen des Verdachts auf versuchten Totschlag. Davon rückte die Staatsanwaltschaft wieder ab, weil Manuel N. von einem etwaigen Tötungsversuch freiwillig zurückgetreten sei. Er habe das Kissen vom Gesicht des Mannes genommen, als seine Kollegin ihn ansprach und ohne dass diese körperlich habe eingreifen müssen.

Manuel N. stand außerdem monatelang im Verdacht, tatsächlich Bewohner des Chamer Altenheims getötet zu haben. Die Ermittler untersuchten etwa 15 Todesfälle. Drei Leichen wurden exhumiert. Hinweise auf unnatürliche Todesursachen wurden aber nicht gefunden. Einige Verstorbene konnten nicht mehr untersucht werden, da sie eingeäschert worden waren. Ein Urteil gegen Manuel N. könnte im Dezember gesprochen werden.

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