Süddeutsche Zeitung

Wohnen in Bayern:Verfassungsgerichtshof muss über Mietenstopp-Begehren entscheiden

Das Innenministerium hat das Volksbegehren Mietenstopp wegen rechtlicher Bedenken vorerst auf Eis gelegt und dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt. Nach Einschätzung der Juristen des Ministeriums dürfte Bayern einen Mietenstopp nicht per Landesgesetz regeln - denn für das Mietrecht ist ausschließlich der Bund zuständig. Der Landesgesetzgeber habe "keine Gesetzgebungsbefugnis", teilte das Innenministerium am Freitag in München mit. Der Verfassungsgerichtshof hat nun für seine Entscheidung drei Monate Zeit.

Das Innenministerium muss bei jedem Volksbegehren prüfen, ob dieses rechtlich zulässig ist. Da Bayern keine Gesetzgebungskompetenz für den Bund hat, dürfen Bayerns Bürger grundsätzlich nur über Volksbegehren abstimmen, die bayerisches Landesrecht betreffen. Das gleiche rechtliche Problem haben die Mietenstopp-Befürworter auch in anderen Bundesländern: So hält das Berliner Landgericht den vom Berliner Senat beschlossenen Mietendeckel für verfassungswidrig. Im Falle Berlins muss nun das Bundesverfassungsgericht entscheiden.

In Bayern hatten die Organisatoren des Mietenstopp-Begehrens mehr als 52 000 Unterschriften gesammelt. Sie fordern, dass in 162 bayerischen Städten und Gemeinden die Mieten für sechs Jahre eingefroren werden. Die Initiative geht maßgeblich vom Mieterverein und der SPD aus.

Auch wenn der Verfassungsgerichtshof das Volksbegehren zulassen sollte, wäre der Mietenstopp noch lange nicht am Ziel: Im Falle einer Zulassung müssten zehn Prozent der Wahlberechtigten in Bayern innerhalb von zwei Wochen Unterschriftenlisten in den Rathäusern unterzeichnen.

Dies ist die Voraussetzung für die dritte und entscheidende Phase: Wenn ein Volksbegehren die Zehn-Prozent-Hürde nimmt, findet ein Volksentscheid statt, bei dem alle wahlberechtigten Bürger Bayerns zur Abstimmung aufgerufen sind - sofern nicht der Landtag das entsprechende Gesetz vorher schon annimmt.

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