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Härtefall-Fonds:Rückzahlung bei "Strabs" zieht sich

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Die Kostenerstattung für Eigentümer sollte eigentlich bald erfolgen.

Fehlende Unterlagen und Daten bremsen die Auszahlung eines 50 Millionen Euro schweren Härtefall-Fonds für die Rückerstattung von Straßenausbaubeiträgen weiter aus. Die zuständige Kommission könne erst über die Vergabe entscheiden, wenn die Unterlagen der rund 14 500 Anträge "erfasst und auf ihre Zulässigkeit und Vollständigkeit hin geprüft wurden", sagte eine Sprecherin des bayerischen Innenministeriums auf Anfrage. Bei der Auszahlung zähle nicht das "Windhundprinzip", das Budget werde erst auf alle berechtigten Anträge verteilt, wenn die Komplettschau erfolgt sei.

Ein Zeitkorridor, bis wann die Anträge final bearbeitet werden können, ist damit weiter offen. Die Staatsregierung kann der Härtefallkommission keine Vorgaben machen, bis wann das Verfahren abgeschlossen ist. Als Beispiel für Fehler in den Unterlagen hatte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) bereits vor längerer Zeit erklärt, dass etwa durch vergessene Postleitzahlen ein unnötiger Verwaltungsaufwand verursacht werde.

Die Straßenausbaubeiträge beziehungsweise die entsprechende Satzung "Strabs" sind in Bayern seit Januar 2018 abgeschafft. Die Kosten für Bürger wurden zu einem frühen Aufregerthema im Landtagswahlkampf vor zwei Jahren. Grundstückseigentümer, die bis drei Jahre zuvor Bescheide bezahlt haben, können nun eine Entschädigung erhalten. Die Anträge müssen aber eben bis Jahresende gestellt sein. Die Freien Wähler, die das Thema schon vor ihrem Wechsel in die Regierung angetrieben hatten, rechnen Anfang 2021 mit der Auszahlung der ersten Summen. "Eine Prüfung, wer wirklich berechtigt ist, ist wichtig. Ich verstehe, dass sich das hinziehen kann. Dass mit Steuergeld eben verantwortungsvoll umgegangen wird, sollte nachvollziehbar sein", sagt Generalsekretärin Susann Enders.

Antragsberechtigt waren bis zum 31. Dezember 2019 alle Grundstückseigentümer, wenn sie zwischen 2014 und 2017 Straßenausbaubeiträge zahlen mussten. Eine unabhängige Kommission wurde daraufhin gebildet, die jetzt die Anträge abarbeiten muss. Im Juni 2019 hatte das Kabinett beschlossen, dass Eigentümer für im besagten Zeitraum gezahlte "Strabs" eine Teilrückerstattung beantragen können. Um in den Genuss der Rückzahlung zu kommen, müssen Antragsteller nachweisen, dass sie durch die Zahlung der Beiträge eine unbillige Härte erfahren haben, also einen unangemessenen finanziellen Nachteil erlitten haben. Für die Anträge gelten ein Selbstbehalt von 2000 Euro sowie gewisse Einkommensobergrenzen.

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Quelle:
SZ vom 19.10.2020 / dpA, SZ
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