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Straßenausbaubeiträge:Tausende wollen "Strabs"-Erstattung in Bayern

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Die Härtefallkommission für die Rückerstattung von Straßenausbaubeiträgen rechnet mit rund 12 000 Anträgen bis Jahresende. Wie viel Geld bisher beantragt wurde, könne noch nicht beziffert werden, sagte eine Sprecherin der Geschäftsstelle der Härtefallkommission, die bei der Regierung von Unterfranken angesiedelt ist. Am 31. Dezember endet die Frist für Grundstückseigentümer, wenn sie zwischen 2014 und 2017 gezahlte Straßenausbaubeiträge - kurz "Strabs" genannt - aus dem Härtefallfonds der Staatsregierung zurückbekommen wollen. Im Fonds stehen 50 Millionen Euro zur Verfügung.

Im Juni hatte das Kabinett beschlossen, dass die Straßenanlieger eine Teilrückerstattung beantragen können. Dafür müssen sie aber nachweisen, dass sie durch die Zahlung eine unbillige Härte erfuhren, also einen unangemessenen finanziellen Nachteil erlitten haben. Für die Anträge gelten ein Selbstbehalt von 2000 Euro und eine Einkommensobergrenze von 100 000 Euro, bei steuerlich Zusammenveranlagten von 200 000 Euro.

Die Bearbeitung in der fünfköpfigen Härtefallkommission erfolge ausschließlich nach Härtefallkriterien, nicht nach der Reihenfolge der Anmeldungen, heißt es aus dem Innenministerium. Vorsitzender des Gremiums ist der ehemalige Präsident des Obersten Rechnungshofes, Heinz Fischer-Heidlberger. Je zwei Mitglieder werden vom Innen- und vom Wirtschaftsministerium benannt. CSU und Freie Wähler hatten sich bis zu den Koalitionsverhandlungen über die Strabs gestritten. Im Koalitionsvertrag einigten sie sich auf Druck der Freien Wähler auf einen maximal 50 Millionen Euro schweren Härtefallfonds.

Bei den Ersterschließungsbeiträgen ("Strebs") können Bayerns Kommunen ihren Bürgern Beiträge für die Erschließung von mehr als 25 Jahre alten Straßen erlassen. Hierzu hatten die Regierungsfraktionen im Mai eine Novelle des Kommunalen Abgabengesetzes beschlossen. Bislang waren die Kommunen verpflichtet, die Erschließungskosten zumindest anteilig an die Bürger weiterzugeben. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist eine Abrechnung von Straßen, die älter als 25 Jahre sind, vom 1. April 2021 an nicht mehr zulässig. Wegen des dann drohenden Wegfalls der Abrechnungsmöglichkeit hatten zuletzt viele Grundstückseigentümer hohe Rechnungen für Ersterschließungen erhalten, obwohl die Straßen bereits seit Jahrzehnten genutzt wurden.

Für die Kompensation von Strebs und Strabs stehen für die Kommunen im Haushalt 2019/2020 inklusive Härtefallfonds jährlich 150 Millionen Euro bereit.

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SZ vom 09.12.2019 / dpa
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