Süddeutsche Zeitung

Schwaben:Steinwürfe aus Lkw-Fahrerhaus - Anklage wegen 26-fachen Mordversuchs

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Ein 49-jähriger Lastwagenfahrer soll aus seiner Fahrerkabine immer wieder Steine auf andere Fahrzeuge geschmissen haben. Dabei wurden auch Menschen verletzt.

Nach einer Serie von Steinwürfen auf fahrende Autos in Schwaben hat die Staatsanwaltschaft gegen einen Lastwagenfahrer Anklage erhoben wegen 26 Fällen des Mordversuchs. Ein Sprecher des Landgerichts Augsburg berichtete am Donnerstag, dass eine entsprechende Anklageschrift eingegangen sei. Zuvor hatte die Augsburger Allgemeine darüber berichtet.

Beschuldigt ist in dem Fall ein 49-Jähriger aus dem Landkreis Augsburg. Er hatte für ein Unternehmen aus Gersthofen bei Augsburg gearbeitet und soll bei Fahrten mit seinem Lkw aus der Fahrerkabine immer wieder Steine auf andere Autos geschmissen haben. Mitunter wurden dadurch auch Windschutzscheiben durchschlagen, in Einzelfällen wurden Menschen verletzt.

Der Mann war im Februar festgenommen worden, nachdem es seit 2022 auf der autobahnähnlichen Bundesstraße 2 zwischen Augsburg und dem nordschwäbischen Donauwörth immer wieder zu Steinwürfen kam. In der Anklage werden insgesamt 51 Würfe aufgelistet.

Die Polizei hatte monatelang ihre Kontrollen entlang der Fernstraße ausgeweitet, um den Täter zu fassen. Neben den Beamten der örtlichen Inspektion in Gersthofen waren bei der Fahndung nach dem Steinewerfer auch die Augsburger Kripo und das Landeskriminalamt in München eingebunden. Nach der Festnahme wurde gegen den Mann Haftbefehl erlassen. Damals hieß es, dass sich der 49-Jährige zunächst nicht zu den Vorwürfen geäußert habe.

Zu den vermuteten Motiven und der Staatsangehörigkeit des Verdächtigen machte der Landgerichtssprecher keine Angaben. Die Strafkammer habe bislang nicht über die Zulassung der Anklage entschieden, ein Termin für einen Prozess stehe daher noch nicht fest.

Die Augsburger Allgemeine berichtete, dass die Ermittler auf verschiedenen Videoaufzeichnungen den Laster des 49-Jährigen in Tatortnähe entdeckt hätten. Zudem hätten sich die Fahrtenpläne des Beschuldigten bei seinem Arbeitgeber mit den Tatorten überschnitten.

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