Süddeutsche Zeitung

Augsburg:Zen-Priester soll für Kindesmissbrauch mehrere Jahre in Haft

Wegen sexuellen Missbrauchs von sieben Jungen hat die Staatsanwältin für einen buddhistischen Priester eine neunjährige Gefängnisstrafe verlangt. Der Verteidiger des 62-Jährigen forderte vor dem Landgericht Augsburg am Freitag hingegen maximal sechs Jahre Haft. Die Taten seines Mandanten lägen nicht im oberen Bereich des Strafrahmens, erklärte er. Die Jugendkammer des Landgerichts will das Urteil am Dienstag verkünden.

Die Staatsanwältin sagte in ihrem Plädoyer, dass der Angeklagte eine Vielzahl von Kindern teils schwer missbraucht und sich auch an sehr jungen Opfern vergangen habe. Die Buben waren bei den Taten zwischen vier und 13 Jahre alt, die angeklagten Fälle liegen mehr als ein Jahrzehnt auseinander.

Die beiden Anwälte der Opfer schlossen sich als Nebenkläger der Staatsanwältin an und verlangten ebenfalls neun Jahre Haft. Zugunsten des Zen-Priesters werteten alle Seiten, dass der Angeklagte ein frühzeitiges Geständnis abgelegt und so den Opfern eine detaillierte Aussage in dem Prozess erspart hat. Zu Beginn des Verfahrens hatte der ehemalige Leiter eines buddhistischen Zentrums im Landkreis Augsburg alle Vorwürfe zugegeben.

Auch zuvor während der Ermittlungen der Polizei hatte er seine Taten eingeräumt. Damit wolle sein Mandant auch seine pädophilen Taten aufarbeiten, meinte Verteidiger Hermann Christoph Kühn. "Er will raus aus diesem Doppelleben, das er geführt hat."

In seinem letzten Wort entschuldigte sich der 62-Jährige unter Tränen nochmals bei den Opfern. Er habe nicht nur gegen das Gesetz, sondern auch gegen seine Religion verstoßen. "Ich kann mich selbst nicht verstehen." Der Zen-Priester hat Schmerzensgeldvereinbarungen mit den Opfern geschlossen und will nach eigener Aussage im Gefängnis eine Therapie machen.

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