Artenvielfalt:Schutz von Streuobstwiesen
Naturschutzorganisationen werfen der Staatsregierung vor, das "Volksbegehren Artenvielfalt - Rettet die Bienen" zu missachten. Grund ist die neue Verordnung zum Schutz von Streuobstwiesen, die das Kabinett beschlossen hat. Laut Landesbund für Vogelschutz (LBV) wird damit der Schutz von Streuobstwiesen aufgeweicht - statt, wie vom Volksbegehren eingefordert, gestärkt. Grund sei, dass Streuobstwiesen nur als gesetzlich geschützte Biotope gelten, wenn mindestens 75 Prozent der Obstbäume ihren Kronenansatz in mindestens 1,80 Meter Höhe haben. Dies sei auf den wenigsten Streuobstwiesen der Fall. Der LBV will gegen die Verordnung klagen. Streuobstwiesen sind wertvolle Lebensräume vor allem für Insekten.