Süddeutsche Zeitung

Politik:AfD klagt erneut wegen Nicht-Wahl in Kontrollgremium

Erste Klage wurde wegen Unzulässigkeit von höchsten bayerischen Richtern abgewiesen.

Nach mehreren erfolglosen Versuchen, ein Fraktionsmitglied ins parlamentarische Kontrollgremium (PKG) des Landtags wählen zu lassen, zieht die AfD nun erneut vor den Bayerischen Verfassungsgerichtshof. Man habe dort Klage eingereicht, teilte Fraktionschef Ulrich Singer am Donnerstag in München mit. Im Sommer 2021 hatten die obersten bayerischen Richter eine erste Klage der AfD wegen deren Nicht-Wahl in das Gremium abgewiesen, wegen Unzulässigkeit.

Das PKG kontrolliert unter anderem die Arbeit des bayerischen Verfassungsschutzes, weshalb die Mitglieder einer besonderen Verschwiegenheit unterliegen. Dem Gremium gehören laut Gesetz sieben Abgeordnete an, aufgeteilt nach Stärke der Fraktionen. Die Besetzung ist normalerweise eine Formsache. Seit Ende 2018 konnte aber in zahlreichen Wahlgängen kein AfD-Fraktionsmitglied eine Mehrheit hinter sich vereinen - die Wahl in der Plenarsitzung ist geheim, die Abgeordneten können frei abstimmen. Der Platz ist somit unbesetzt.

Auch im Kontrollgremium des Bundestags ist die AfD nicht vertreten. AfD-Fraktionschef Ulrich Singer kritisierte, in Deutschland werde der "Inlandsgeheimdienst zur politischen Überwachung der Opposition einsetzt". "Für unsere Demokratie und Rechtsstaatlichkeit ist es ein Armutszeugnis, wenn die AfD von der Kontrolle des Inlandsgeheimdienstes ausgeschlossen wird", argumentierte er.

Tatsächlich sind Mitglieder der AfD in Deutschland und auch in Bayern etwa wegen ihrer Nähe oder Kontakten in die rechtsextreme Szene immer wieder in den Fokus des Verfassungsschutzes geraten. Der bayerische Verfassungsschutz beobachtet zudem seit Längerem unter anderem die Nachwuchsorganisation der AfD, die "Junge Alternative für Deutschland" (JA), sowie etwaige Nachfolgeaktivitäten des inzwischen offiziell aufgelösten rechtsnationalen "Flügels". Die AfD sieht den Verfassungsschutz ihrerseits als Behörde an, welche regierungskritische Stimmen "mundtot" machen solle.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.5612555
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ/dpa
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.