Fälschung in der Forschung:Renommierter Psychologe unter Betrugsverdacht

Pressebild von TU Dresden HP

Fast 20 Jahre lang hat der Psychologe Hans-Ulrich Wittchen an der TU Dresden geforscht.

(Foto: TUD/Eckold)

Hans-Ulrich Wittchen soll Daten für die wichtigste psychiatrische Studie der letzten Jahrzehnte gefälscht und sie somit wertlos gemacht haben. Hinweise auf privat verwendete Forschungsmittel werfen weitere Fragen auf.

Von Marc Scheloske

Die Karriere des Psychologie-Professors Hans-Ulrich Wittchen ist kaum zu toppen. Er zählt zu den weltweit meistzitierten Forschern seines Fachs. Als Herausgeber und Autor psychiatrischer Standardwerke hat er einen herausragenden Ruf. Der international renommierte Psychiatrieforscher war fast 20 Jahre lang Direktor des Instituts für klinische Psychologie und Psychotherapie an der TU Dresden.

Doch jetzt stehen massive Vorwürfe gegen Wittchen im Raum, er soll vorsätzlich gegen wissenschaftliche Standards verstoßen haben. Nun liegt der Bericht einer Untersuchungskommission vor. Deren Fazit: Im Zusammenhang mit der sogenannten PPP-Studie soll Wittchen getäuscht und Daten erfunden haben. Diese Studie sollte die Basis für eine neue, bundesweite Richtlinie zur Sicherstellung einer zukunftsfähigen Patientenversorgung in der Psychiatrie liefern. 2,5 Millionen Euro hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), das zentrale Gremium des deutschen Gesundheitswesens, deshalb für die Studie ausgegeben. Doch nach den Manipulationsvorwürfen musste der G-BA ohne diese Daten über das neue Regelwerk entscheiden. Und mehr noch: Es stehen auch Vorwürfe im Raum, laut denen Wittchen erhebliche Summen aus dem Projektbudget für private Zwecke verwendet haben soll.

Die neue Richtlinie zur Patientenversorgung in der Psychiatrie trat zum 1.1.2020 in Kraft, ohne die gewünschten Studiendaten. Um die personellen Mindestvorgaben zu definieren, sollte die PPP-Studie die Personalausstattung in der Psychiatrie untersuchen. Für das ganze Bundesgebiet, empirisch und repräsentativ. Ein ambitioniertes Vorhaben, doch beim erfahrenen Psychiatrieforscher Wittchen schien diese entscheidende Studie in den allerbesten Händen. Auftragnehmer war die Gesellschaft für Wissens- und Technologietransfer (GWT), eine Tochterunternehmung der TU Dresden. Wittchen wurde Projektleiter.

Doch kurz nach Abschluss der Studie vertrauten sich Ende Januar 2019 Projektmitarbeiter dem Ombudsmann der TU Dresden an. Sie hätten auf Anweisung von Wittchen für die Studie Daten manipuliert. Dieser beteuerte seine Unschuld, er sei Opfer einer Kampagne und alles ein Missverständnis. Die TU Dresden setzte daraufhin die Kommission zur Untersuchung der Vorwürfe ein.

Wittchen weist die Fälschungsvorwürfe in einer Stellungnahme zurück

Nach fast zweijähriger Arbeit liegt nun deren Abschlussbericht vor. Demnach soll Wittchen über wissenschaftliche Parameter der Studie getäuscht haben. Es habe Datenmanipulationen und Verstöße gegen die gute wissenschaftliche Praxis gegeben. Und diese sollen vorsätzlich begangen worden sein, so stellt die Kommission ausdrücklich fest. Diese Fälschungsvorwürfe weist Wittchen in einer Stellungnahme zurück.

Auf mehr als 200 Seiten hat die Kommission unter Vorsitz des Hamburger Juraprofessors Hans-Heinrich Trute ihre Ermittlungsergebnisse dokumentiert. Es sind irritierende Einblicke in die Arbeitsweise des Spitzenforschers Wittchen.

Mit dem G-BA hatte sich Wittchen darauf verständigt, dass einhundert psychiatrische Einrichtungen für die Studie untersucht werden sollten. Die Arbeitsbelastung des Personals, Art und Umfang der Patientenversorgung, sowie weitere Kennzahlen sollten vor Ort erhoben werden. Doch wenige Monate vor Ende des Projekts lag das Projektteam weit hinter der angestrebten Zielmarke von 100 Einrichtungen zurück.

Der Bericht legt dar, wie Wittchens Team gegen Projektende damit begonnen haben soll, Daten zu duplizieren. Auf Anweisung des Chefs, wie die Kommission schreibt. Wittchen soll mehrfach angeordnet haben, die Daten von bereits besuchten Kliniken auf Kliniken zu übertragen, die überhaupt nicht an der Untersuchung teilgenommen hatten. Es seien Daten kopiert, dupliziert und verschoben worden.

Im Endbericht, den Wittchen dem G-BA überreichte, sind 93 angeblich besuchte Einrichtungen verzeichnet. Eine Zahl, die für die notwendige Repräsentativität der Studie vermutlich gerade ausreichend gewesen wäre. Doch die Kommission ist sich sicher: nur an maximal 73 Einrichtungen waren Mitarbeiter aus Wittchens Team vor Ort, um Daten zu sammeln.

Die Kommission fand wohl Indizien, die darauf hindeuten, dass der Projektleiter Akten manipuliert hat

Bei den Daten von den rund zwanzig nur scheinbar untersuchten Kliniken soll es sich um das Ergebnis von "Datenerfindungen" handeln, wie es im Bericht heißt. Ebenso befremdlich scheinen weitere Begebenheiten. Wittchen soll seine Mitarbeiter unter Druck gesetzt haben, damit diese ihre Vorwürfe gegen ihn zurückziehen, heißt es in dem Bericht. Und während Wittchen Journalisten versicherte, dass ihm an einer schnellen Aufklärung der Vorwürfe gelegen sei, tat er im Hintergrund wohl genau das Gegenteil. Er bestritt zunächst die Zuständigkeit der Kommission, dann versuchte er zu verhindern, dass diese Einsicht in die Studienunterlagen nehmen konnte. Erst nach mehreren Gerichtsverfahren konnte die Kommission die rund 300 Aktenordner prüfen.

Dort fand sie - wie ebenfalls im Bericht nachzulesen ist - jedoch nicht nur Hinweise auf angeordnete Datenmanipulationen. Sie fand wohl auch zahlreiche Indizien, die darauf hindeuten, dass der Projektleiter nachträglich Akten verfälscht und manipuliert hat, womöglich um Spuren des von ihm verantworteten Datenpfuschs zu verwischen.

Der Erfindungsreichtum von Hans-Ulrich Wittchen beschränkte sich, wie die ZEIT kürzlich berichtete, möglicherweise nicht nur auf Daten und Kliniken. Im Zusammenhang mit der Psychiatrie-Studie hat er mutmaßlich auch Konferenzen, Arbeitsessen und sogar Projektmitarbeiter "erfunden". Unterlagen und Belege, die der SZ vorliegen, sprechen dafür, dass Wittchen in erheblichem Umfang Projektgelder für private Zwecke oder zu Gunsten von Familienmitgliedern verwendet haben könnte. Restaurantbesuche wurden demnach als Arbeitsessen im Mitarbeiter- oder Kollegenkreis abgerechnet. Noch kreativer war der hochdekorierte Forscher womöglich bei der Abrechnung von privaten Reisen. Dokumenten zufolge, die der SZ vorliegen, reichte er beim Projektträger GWT etwa Belege für eine Reise nach Madrid ein. Dort habe er einen Vortrag auf einer psychologischen Fachkonferenz gehalten. Jedoch fand die besagte Konferenz, auf der Wittchen als Keynote-Speaker gesprochen haben wollte, keineswegs in Madrid, sondern in Warschau statt.

Ebenso irritiert ein Arbeitsvertrag für eine Mitarbeiterin, die als "Datenanalytikerin" für das Projekt angestellt worden sein soll. Die regulären Mitarbeiter wussten allerdings nichts von dieser vermeintlichen Kollegin und versichern, eine Arbeitsleistung sei von dieser nicht erbracht worden. Das Honorar summierte sich Dokumenten zufolge auf mehr als 40 000 Euro. Bei der fraglichen Mitarbeiterin handelte es sich gemäß des Vertrags um die Tochter von Projektleiter Wittchen. Auf die Bitte um eine Stellungnahme zu diesen Punkten, teilte Wittchens Anwalt mit, sein Mandant werde die Fragen nicht beantworten.

Die neue Rektorin der TU Dresden dankt den Mitarbeitern, die das Verfahren ins Rollen gebracht haben

Seit Kurzem laufen an der TU Dresden zudem weitere Ermittlungen zu ähnlichen Vorgängen. Die Anti-Korruptionsbeauftragte hat - wie sie auf Anfrage der SZ bestätigt - dort substantielle Hinweise darauf erhalten, dass Wittchen möglicherweise auch in früheren Jahren wissenschaftliche Gelder für private Zwecke verwendet haben soll.

Unterdessen hat an der sächsischen Exzellenzuniversität eine neue Ära begonnen. Ursula M. Staudinger hat als Rektorin das Amt von Hans Müller-Steinhagen übernommen. Die Affäre um Wittchen ist eine der Altlasten, die sie aufzuarbeiten hat. Über die Vielzahl der von der Kommission festgestellten Regelverletzungen sei sie "zutiefst erschüttert", teilt sie auf Anfrage der SZ mit. Und betont, dass die TU Dresden über die weiteren Aufklärungsschritte transparent informieren wolle. Bei allen Mitarbeitern, die das Verfahren ins Rollen gebracht und zur Aufarbeitung beigetragen haben, bedanke sie sich ausdrücklich.

Die Universität prüfe derzeit "sowohl akademische Konsequenzen, als auch etwaige dienst-, zivil- und strafrechtliche Folgen." Dabei geht es auch um den Vorwurf der Urkundenfälschung. Dazu hat die Kommission ebenfalls Hinweise gefunden. Die TU Dresden hat Wittchen unterdessen die Betreuung aller laufenden Promotionsverfahren entzogen. Seine Position als Gastprofessor an der Ludwig-Maximilians-Universität in München hat er noch inne. "Da zum Zeitpunkt des behaupteten Verstoßes gegen die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis Prof. Wittchen hauptberuflich an der TU Dresden beschäftigt war und der behauptete Verstoß auch nicht seine Tätigkeit am LMU Klinikum betrifft, sehen wir keine Veranlassung, den Status von Prof. Wittchen als Gastprofessor am LMU Klinikum zu überprüfen", teilte die LMU auf Anfrage mit.

Die Deutsche Gesellschaft für Psychologie ruft ihr "Ehrengericht" an zur Prüfung der Anschuldigungen gegen Wittchen. Die Aufgabe des Ehrengerichts besteht darin, satzungsgemäße Konsequenzen zu prüfen. Dies ist in den vergangenen zehn Jahren nur einmal passiert.

Über seinen Anwalt ließ Wittchen eine Stellungnahme verbreiten. Darin reklamiert er, die TU Dresden habe die Ergebnisse des Untersuchungsberichts "ohne vorherige Kontaktaufnahme" mit ihm öffentlich gemacht. Er halte "dieses Verhalten der TUD für unrechtmäßig sowie akademisch wie menschlich unakzeptabel." Die Studie sei "wissenschaftlich korrekt erstellt", betont er. Fraglich sei, ob und inwieweit das Rektorat seinen Widerspruch gegen die im Kommissionsbericht erhobenen massiven Vorwürfe überhaupt zur Kenntnis genommen habe.

Die Vorwürfe bezüglich der finanziellen Unregelmäßigkeiten und des Arbeitsvertrags seiner Tochter wolle er aufklären. Dazu habe er bereits Unterlagen bei der GWT angefordert, so schreibt er. Auf Nachfrage bei der GWT, ob Wittchen solche Unterlagen angefordert habe, teilt diese mit: Man habe und werde ihm keine Unterlagen zur Verfügung stellen, eine Anfrage von ihm habe es nicht gegeben.

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