WarentestsSchöner Schwindel

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An ihren Tests zerschellen Beauty-Träume: Ursula Loggen ist wissenschaftliche Leiterin des Bereichs Ernährung, Kosmetik und Gesundheit bei Stiftung Warentest. Ein Gespräch über Cremes, Shampoos und die Tricks der Hersteller.

Interview von Kathrin Zinkant

SZ: Frau Loggen, warum testen Sie überhaupt Antifalten cremes?

Ursula Loggen: Von einigen Tests wissen wir, dass sie spannend für die Verbraucher sind, zum Beispiel Tests von Sonnenschutz- und Zahncremes. Und unsere Leserschaft ist durchweg älter, also gibt es auch ein Interesse an der Qualität von Cremes gegen Falten.

In früheren Tests gab es noch "gute" Cremes gegen Falten. Zuletzt waren alle Produkte "mangelhaft ". Wie kommt das?

Früher haben wir ein Verfahren benutzt, das mikroskopische, also mit dem Auge nicht sichtbare Veränderungen der Faltentiefe misst. Diese Methode benutzen wir nicht mehr, denn so eine Veränderung ist nicht zwangsläufig mit bloßem Auge erkennbar. Das aber ist das, was Hersteller gern behaupten: Die Faltentiefe soll nach wenigen Wochen "sichtbar" abnehmen.

Oft liest man auf der Verpackung auch von "89 Prozent mehr Straffheit ". Lässt sich das denn messen?

Die Straffheit oder Elastizität der Haut kann man messen; es gibt eine Reihe von Methoden, die aber als unterschiedlich zuverlässig angesehen werden. In der Bewertung von Gesichtscremes halten wir diese Messungen nach Beratungen mit unseren Experten nicht für zielführend.

Gibt es allgemeine Standardverfahren, die von allen genutzt werden, so dass Aussagen über eine Wirksamkeit auch nachvollziehbar sind?

Für einige Fragestellungen gibt es Standards - nur werden die nicht von allen Firmen angewendet. Und für Antifaltencremes existieren keine Standards. Deshalb haben wir uns Studien von den Herstellern erbeten, um zu sehen, auf welche Methoden sich die Aussagen stützen. Soweit wir die Studien bekommen haben, waren die Verfahren doch sehr unterschiedlich.

Eine beliebte Methode scheint die Befragung von Frauen zu sein, die das Produkt testen. Ist das zuver lässig?

Die Befragten wissen meistens schon, wofür das Produkt ausgelobt ist, was es bewirken soll. Das verzerrt den Blick. Man muss davon ausgehen, dass die Tester immer zufrieden sein werden, solange das Produkt keine deutlichen negativen Effekte hat.

Befragen Sie denn ihre Anwenderinnen?

Wir fragen durchaus nach den kosmetischen Eigenschaften. Wie ist die Verteilbarkeit, wie ist das Hautgefühl? Es sind auch Fragen nach der Wirkung dabei. Aber da geschieht eben das, was ich eben angesprochen habe: Die Anwendung geht mit einer Erwartungshaltung einher, und die Verbraucherinnen sehen einen Effekt. Betrachtet man das Ergebnis dann objektiv durch unabhängige Experten, so, wie wir es in den Tests machen - dann sind diese gefühlten Wirkungen mit bloßem Auge nicht erkennbar. Selbst Fachleute konnten Vorher und Nachher nicht unterscheiden.

Sie haben von Studien gesprochen. Uns wurde von einer großen Firma gesagt, dass man die nicht einfach herausgebe.

Die Firmen sind nicht zur Herausgabe von Studien verpflichtet. In der Regel werden die Ergebnisse auch nicht in Fachjournalen publiziert. Die Anbieter der Produkte müssen ihre Studien zwar für eine mögliche behördliche Prüfung vorhalten. Das passiert aber nicht regelhaft. Kosmetika unterliegen ja keiner Zulassungspflicht. Für uns ist das nicht relevant, weil wir unsere eigenen standardisierten Tests haben, aber man wüsste natürlich schon gern, wie es zu den Claims kommt, die dann gemacht werden.

Müsste man da nicht Transparenz fordern - wie in der Pharmaindustrie?

Wir sprechen hier von Produkten mit einem ganz anderen Relevanzniveau als in der Medizin. Kosmetikprodukte werden äußerlich angewendet, meistens, um die Haut in einem guten Zustand zu halten und eventuell auch etwas zu verschönern. Die Wirkstoffe gehen aber nicht in die Tiefe, das dürfen sie per Definition gar nicht.

Man soll also hinnehmen, dass eine Antifalten creme für 90 Euro weder entknittert noch Feuchtigkeit spendet?

Ich fände es durchaus sinnvoll, wenn man sich auf aussagekräftige methodische Standards als Grundlage solcher Versprechen einigt, nicht nur, wenn es um Falten geht. Welche Claims sind erlaubt, und welche Belege sind dafür nötig? Wir haben mit den Verfahren, die wir in unseren Tests angewendet haben, sehr gute Erfahrungen gemacht. Als Standard wären sie gut geeignet.

War es überraschend für Sie, dass alle Antifalten cremes im Test durchfielen?

Wir geben allen Produkten eine Chance. Immer. Es zeichnet sich aber ab, dass bestimmte Probleme in der Kosmetik nicht so einfach durch Cremes oder Seren zu behandeln sind. Dazu gehören auch Falten.

Warum nicht?

Echte Falten entstehen in tieferen Hautschichten, wenn das Bindegewebe an Spannkraft verliert. Und bis dorthin dürfen Kosmetika eben gar nicht vordringen. Deshalb auch die Testergebnisse bei Zellulitis: Wir haben das umfänglich getestet, vorher, nachher, mit einem standardisierten Verfahren. Wir haben den Zeitpunkt der Bildaufnahme neutralisiert - und selbst die Probandinnen konnten keinen Unterschied sehen, weil die Kosmetika tiefe Hautschichten und das Bindegewebe nicht verändern. Aber so aufwendig, wie wir das überprüfen, testen die Hersteller ihre Produkte nach unserer Kenntnis gar nicht.

Das klingt ernüchternd. Aber vielleicht haben Sie die falschen Produkte getestet? Es waren ja nur neun - von sehr, sehr vielen.

Wenn es wirksame Antifaltencremes gäbe, würde zumindest in der Kosmetikbranche niemand mehr Falten haben.

Viele Cremes sind aber extrem teuer und werben außerdem mit hochwissenschaftlichen Versprechen. Den Preis müssen diese Cremes doch rechtfertigen!

Wir schließen Luxusartikel nicht aus unseren Tests aus, aber wir richten uns natürlich auch danach, welche Produkte am häufigsten erworben werden. Und wenn wir neue Produkte testen, sehen wir, dass die teuersten Produkte auch mal am Schlechtesten abschneiden. Das war zum Beispiel so, als wir Tagescremes mit UV-Filter getestet haben. Da konnten wirklich hochpreisige Produkte nicht einmal den ausgelobten UV-Schutz gewährleisten.

Was ist mit Kontrollen: Laut Kosmetikverordnung müssen die Hersteller ihre Claims immerhin belegen können.

Das ist die Zielvorstellung. Aber meiner Kenntnis nach wird das nicht so umfänglich überprüft, wie der Verbraucher sich das wünschen würde. Das Überwachungssystem kontrolliert, ob Inhaltsstoffe richtig deklariert werden, ob die Füllhöhe stimmt, die Verpackung, ob Bakterien nachweisbar sind. In einigen Fällen werden auch Belege über die Wirkung angefordert. Aber die Performance selbst zu prüfen, das kann die Überwachung gar nicht leisten. Und die Belege für eine Wirkung, die werden ja erst auf Nachfrage überhaupt vorgelegt. Mitunter sind das dann Tests an 30 Probanden.

Wie gehe ich als Verbraucher damit um?

Verbraucherinnen und Verbraucher können zum Beispiel darauf achten, ob etwas in der Tiefe wirken soll - in jenen Hautschichten, in denen Mimikfalten entstehen oder das Bindegewebe schwächelt. Kosmetika dürfen, wie gesagt, gar nicht bis in diese Tiefe vordringen, weil sie sonst als Arzneimittel gelten. Vorsichtig sollte man auch immer sein, wenn Effekte aufgrund eines einzelnen Wirkstoffs ausgelobt werden. Es kann sein, dass der Wirkstoff für sich genommen auf Hautzellen wirkt. Im Reagenzglas, "in vitro" also. Aber ob derselbe Stoff innerhalb einer Creme, Lotion, eines Serums noch Wirkung auf der Haut entfaltet, konzentriert genug ist und bis in die Zellen vordringt - das ist etwas völlig anderes.

Muss man dann nicht alle Cremes meiden, die eine Wirkung versprechen?

Wer vorwiegend auf Wohlgefühl aus ist, kann alles benutzen und ausprobieren. Schwierig wird es erst, wenn man sich über dieses Gefühl hinaus etwas verspricht. Wir haben so viele Produkte in unseren Tests gesehen, die nicht funktionieren. Die Zellulitemittel waren alle mangelhaft. Bei Colorschutzshampoos ist es das Gleiche. Selbst bei Zahncremes finden wir teure Produkte, die kein Fluorid enthalten, also nicht einmal vor Karies schützen.

Das ist ganz schön deprimierend.

Nun, sobald die Entwicklungsabteilungen den Stab für ein Produkt ans Marketing übergeben, kann aus einem Kosmetikum herausgeholt werden, was herauszuholen ist. Man erzeugt eine Erwartungshaltung beim Kunden, die Lust auf das Produkt macht - und darauf, es zu kaufen. Das geschieht alles auch in enger Absprache mit Rechtsanwälten, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Aber der Spielraum für die Versprechen ist eben auch da.

© SZ vom 12.03.2016 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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