Umweltverschmutzung - Magdeburg:Umweltministerium: Landtagsbeschluss zur Grube Brüchau gilt

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Magdeburg (dpa/sa) - Nach dem Streit um die Giftschlammgrube in Brüchau hat das Umweltministerium klargestellt, dass am Landtagsbeschluss zur Beseitigung der Grube nicht gerüttelt werden soll. Die knapp 100 Millionen Euro für die komplette Leerung der Grube müssten aber durch den Landtag in kommenden Haushaltsplänen bereitgestellt werden, teilte das Umweltministerium am Montag mit. Das könne nicht aus dem Sondervermögen der Landesanstalt für Altlastenfreistellung (LAF) finanziert werden, die dem Umweltministerium untersteht.

Zuvor hatten Politiker verschiedener Parteien dem Ministerium vorgeworfen, dass es den Landtagsbeschluss ignoriere, weil Staatssekretär Klaus Rehda vergangene Woche im Wirtschaftsausschuss für die Abdichtung der Grube plädiert hatte. Der Landtag hatte sich zwei Wochen zuvor aber für die Leerung ausgesprochen.

Einem Gutachten zufolge sei bereits die Abdichtung der Grube dazu geeignet, das Grundwasser vor Giftstoffen zu schützen, teilte das Umweltministerium mit. Das sei auch das Standardprozedere in anderen Deponien. Eine komplette Leerung der Grube hingegen werde als unverhältnismäßig angesehen und könne daher nicht aus dem Sondervermögen finanziert werden.

"Missverständliche Aussagen wie letzte Woche aus dem Wirtschaftsausschuss sollten nicht passieren", sagte der Landesgeschäftsführer des BUND Sachsen-Anhalt, Christian Kunz. Umso erfreulicher sei nun die Klarstellung des Umweltministeriums.

Untersuchungen hatten ergeben, dass die Grube in der Altmark, die es schon zu DDR-Zeiten gab, undicht ist und die dort gelagerten Giftstoffe das Grundwasser verunreinigen könnten. Die Giftschlammgrube beschäftigt die Politik seit Langem. Bürgerinitiativen kämpfen vor Ort seit Jahren für die komplette Ausgrabung der Grube, die sogenannte Auskofferung. Der Landtag hatte Mitte Juni die Beseitigung der Grube beschlossen.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: