Kiel (dpa) - Nach einem ersten Vogelgrippe-Ausbruch auf einem deutschen Geflügelhof und mehr H5N8-Nachweisen bei Wildvögeln weiten die Bundesländer massiv die Stallpflicht-Zonen aus.
Auch bisher nicht betroffene Bundesländer wie Sachsen und Brandenburg entschieden, dass in bestimmten Gebieten vor allem in der Nähe von Flüssen und Seen Geflügel im Stall oder in anderen abgedeckten Gehegen bleiben muss. „Die eingehenden Meldungen bestätigen die Sorge, die wir seit Beginn der Woche haben: Das Virus breitet sich aus“, sagte Schleswig-Holsteins Landwirtschaftsminister Robert Habeck. Die Stallpflicht sei eine „absolut notwendige Vorsichtsmaßnahme“.
Am Freitag war ein erster H5N8-Ausbruch auf einem deutschen Geflügelhof während der aktuellen Epidemie bestätigt worden. Betroffen war ein Putenhof in Lübeck-Ivendorf mit insgesamt rund 100 Tieren. Um den Hof wurde eine Sperrzone von drei Kilometern und ein Beobachtungsgebiet von mindestens sieben weiteren Kilometern angeordnet. Geflügel muss dort im Stall bleiben und darf nicht transportiert werden - in der Sperrzone gilt das für 21 Tage, im Beobachtungsgebiet für 15 Tage. Die Bestände werden regelmäßig untersucht, zudem gelten strenge Regelungen für Stallhygiene, Reinigung und Desinfektion.
Dem Zentralverband der deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) wäre eine bundesweite Stallpflicht für Geflügel am liebsten. „Wir müssen schneller sein als sich das Virus ausbreitet“, sagte ZDG-Vizepräsident Friedrich Otto Ripke. Ungünstig wäre dies allerdings für die heimische Produktion von Weihnachtsgänsen: Eingepfercht in einen Stall werden diese oft aggressiv und verletzen einander. Dann könne man die Tiere nicht mehr verkaufen, erklärte Ripke. Für Gänse solle daher im Einzelfall geprüft werden, ob eine Stallpflicht nötig ist.
An der aggressiven Variante des Subtyps H5N8 verendete Wildvögel wurden bisher in Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Bayern und Mecklenburg-Vorpommern gefunden. Europaweit wurden aus mindestens sieben Ländern Geflügelpest-Nachweise bei Wildvögeln oder in Geflügelbeständen gemeldet. Der Erreger ist für Menschen ungefährlich, aber eine erhebliche Bedrohung für Hausgeflügel. Erstmals war die H5N8-Variante der aktuellen Epidemie in Deutschland am 8. November bei verendeten Wasservögeln in Schleswig-Holstein nachgewiesen worden.
