Umwelt:Verwaltungsgericht Kassel: Keine Demo auf der A49

Demonstrationen
Die Statue der Justitia steht im Gegenlicht der Sonne. Foto: Arne Dedert/dpa/Symbolbild (Foto: dpa)

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Kassel (dpa/lhe) - Eine von Klimaschützern geplante Fahrrad-Demonstration darf nicht über die Autobahn 49 führen. Diese Auflage der Stadt Kassel sei offensichtlich rechtmäßig, befand das Verwaltungsgericht in der nordhessischen Stadt und lehnte einen Eilantrag des Demo-Anmelders ab. Die Stadt habe die Route über die A49 zu Recht untersagt, auch mit Blick auf die mögliche Gefährdung von Verkehrsteilnehmern durch eine Sperrung der Autobahn, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Gegen die Entscheidung ist eine Beschwerde vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) zulässig.

In dem Fall geht es um eine für den (morgigen) Freitag geplante Fahrraddemo von Fridays for Future Kassel mit einer Route über die A49 sowie die A7. Die Aktion richtet sich gegen Rodungen für den Weiterbau der A49. Nach Angaben des Gerichts hatte die Stadt die Nutzung der beiden Autobahnen untersagt und eine Alternativroute festgelegt. Der von den Richtern verhandelte Eilantrag bezog sich einer Sprecherin zufolge aber nur auf die A49. Ob gegen den Gerichtsbeschluss Beschwerde eingelegt wird, war zunächst nicht bekannt.

Die Autobahn 49 soll weitergebaut und ihre Lücke zwischen Nord- und Mittelhessen geschlossen werden. Gegen den Ausbau und die dafür vorgesehenen Waldrodungen protestieren Klima- und Umweltschützer.

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