Umwelt - Radolfzell am Bodensee:Umwelthilfe beantragt Silvester-Böllerverbot für Hannover

Berlin (dpa/lni) - Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat als Maßnahme zur Luftreinhaltung in 31 Städten ein Verbot privater Silvesterböllerei beantragt, darunter auch in Hannover und Oldenburg. Es gehe vor allem um belastete Innenstadtbereiche. "Wir wollen keine Spaßbremse aufbauen. Die Menschen sollen sich auch weiterhin an Silvesterfeuerwerken erfreuen können", sagte Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch am Montag der Deutschen Presse-Agentur.

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Berlin (dpa/lni) - Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat als Maßnahme zur Luftreinhaltung in 31 Städten ein Verbot privater Silvesterböllerei beantragt, darunter auch in Hannover und Oldenburg. Es gehe vor allem um belastete Innenstadtbereiche. "Wir wollen keine Spaßbremse aufbauen. Die Menschen sollen sich auch weiterhin an Silvesterfeuerwerken erfreuen können", sagte Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch am Montag der Deutschen Presse-Agentur.

Die Feuerwerke könnten auch von professionellen Veranstaltern außerhalb der Stadtzentren organisiert werden. Möglich sei auch die Einrichtung von Gebieten, in denen privat geböllert werden dürfe. In Hannover galt in der zentralen Innenstadt zum vergangenen Jahreswechsel erstmals ein Feuerwerksverbot - allerdings aus Sicherheitsgründen, nicht aus Gründen der Luftreinhaltung.

Die Anträge der DUH richten sich an die Städte, deren Innenstädte besonders mit Feinstaub belastet sind. Dazu zählen Stuttgart, Berlin, Gelsenkirchen, Hagen und Köln. Zum Teil gebe es zwar bereits Verbote, aber diese seien noch nicht umfassend genug, sagte Resch.

Umweltschützer warnen schon lange vor der hohen Feinstaubbelastung durch die Silvesterböllerei. "Viele hunderttausend Menschen mit Atemwegserkrankungen, wie beispielsweise schwerem Asthma, flüchten zum Jahreswechsel aus ihren Wohnungen oder müssen sich dort regelrecht luftdicht verbarrikadieren", so Resch.

Im Januar hatte die DUH angekündigt, ein Böllerverbot in deutschen Großstädten mit hoher Feinstaubbelastung durchsetzen und dazu notfalls auch vor Gericht ziehen. "Wir sind zuversichtlich, dass wir Kraft der Argumente weiterkommen."

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