Umwelt - Norderstedt:Norderstedter Skandal-Müllberg soll 2022 geräumt werden

Deutschland
Müll und anderer Unrat liegt auf einem Gelände im Norderstedter Gewerbegebiet Friedrichsgabe. Foto: Christian Charisius/dpa/Archiv (Foto: dpa)

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Norderstedt/Kiel (dpa/lno) - Seit Jahren schaut Norderstedt auf den Müllberg eines abgetauchten Unternehmers. Nun kommt Bewegung in die Sache. Das Land Schleswig-Holstein will im Haushalt 3,8 Millionen Euro für den Abtrag der illegalen Müllhalde bereitstellen. "Wir haben gemeinsam mit der Stadt einen Weg gefunden, wie eine vollständige Räumung des Geländes erreicht werden kann", sagte Umweltstaatssekretär Tobias Goldschmidt am Dienstag.

Die Räumung des Müllbergs aus Bau- und Gewerbeabfällen mit gefährlichen Asbestfasern soll 2022 beginnen. Ein Containerdienst hatte die Genehmigung, auf dem Gelände im Gewerbegebiet Friedrichsgabe in Norderstedt (Kreis Segeberg) bestimmte Abfälle zwischenzulagern und zu sortieren. Der Unternehmer ist aber verschwunden.

Auf dem Gelände liegen vermutlich bis zu 30 000 Kubikmeter Abfall und Schutt - darunter Kunststoffe, Mineralfasern, Gipsplatten und Dachpappen. Was dort sonst noch lagert, kann niemand mit Gewissheit sagen. Ein Gutachten hat nach Angaben des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) zwar keine akute Beeinträchtigung des Grundwassers ergeben, aber es liegen gesundheitsgefährdende Fasern offen an der Oberfläche.

Zunächst war eine Teilräumung des Geländes geplant. Die Stadt Norderstedt und das Land haben sich nun aber auf eine vollständige Räumung verständigt. "Die Situation ist rechtlich und technisch sehr kompliziert und es ist alles andere als zufriedenstellend, dass nun möglicherweise der Steuerzahler für den Schaden aufkommen muss", sagte Goldschmidt. Eine vollständige Räumung des Areals sei die sinnvollste und nachhaltigste Lösung für alle Beteiligten.

Norderstedts Oberbürgermeistern Elke Christina Roeder (SPD) sagte, "die vollständige Räumung des betroffenen Geländes war immer das Ziel". Der seit Jahren vorherrschende Zustand sei insbesondere wegen des Schutzes der Umwelt und der umliegenden Betriebe nicht dauerhaft hinnehmbar gewesen.

© dpa-infocom, dpa:211207-99-287265/5

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