Umwelt - Kirtorf:Jetzt drei Camps gegen A49 erlaubt

Deutschland
Aktivisten halten ein Baufeld besetzt. Foto: Andreas Arnold/dpa (Foto: dpa)

Direkt aus dem dpa-Newskanal

Gießen (dpa/lhe) - Als Konsequenz aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts haben die Gegner des Weiterbaus der Autobahn 49 grünes Licht für ein drittes Protestcamp mit Übernachtung bekommen. Das geht aus den überarbeiteten Auflagen des Regierungspräsidiums Gießen hervor. Demnach dürfen die Aktivisten bis einschließlich 30. September nun auch ein Camp in Kirtorf-Lehrbach (Vogelsbergkreis) einrichten und dort zelten.

Die A49 soll einmal Kassel und Gießen miteinander verbinden. Gegen die für den Bau der Trasse geplanten Rodungen im Dannenröder Forst bei Homberg/Ohm protestieren Klima- und Umweltschützer, die sich auch in Baumhäusern in dem Waldstück eingerichtet haben. Mit der Räumung und den Rodungen wird für Oktober gerechnet.

Das Camp in Kirtorf war bisher untersagt, da Feuerwehr und Rettungskräfte den Platz während der Räumung für Sanitätseinheiten im angrenzenden Dorfgemeinschaftshaus nutzen wollten, wie das Regierungspräsidium erläuterte. "Zudem soll auf der Fläche des Sportplatzes die Möglichkeit für die Landung eines Rettungs- und Polizeihubschraubers gegeben sein." Das Polizeipräsidium Mittelhessen habe den Sportplatz ab 1. Oktober 2020 gemietet. Das Dorfgemeinschaftshaus könne außerdem nicht genutzt werden, da ein Sanitätszentrum aufgebaut werde und zum Teil Behandlungsmöglichkeiten hergerichtet seien.

Zwei weitere Camps befinden sich in Stadtallendorf-Schweinsberg und in Homberg-Dannenrod. Für alle drei Camps sollen strenge Corona-Vorgaben gelten. Bereits bekannt sind diese für Stadtallendorf-Schweinsberg und Kirtorf-Lehrbach. Demnach sollen sich die Aktivisten in festen Zehnergruppen auf dem jeweiligen Gelände aufhalten und auch die Zelte entsprechend gruppieren. Hinzu kommen unter anderem Abstandsregeln, eine Maskenpflicht sowie Vorgaben zum Aufstellen mobiler Toiletten und Duschen. Ähnliche Auflagen sollte es nach Angaben des Regierungspräsidiums auch für ein Camp am Sportplatz von Homberg-Dannenrod geben.

Kritik am Vorgehen der Behörden kam von den Protestierenden. Das Regierungspräsidium Gießen verhalte sich wie eine "Versammlungsverhinderungsbehörde", sagte der Umweltaktivist Jörg Bergstedt. So seien Übernachtungen an insgesamt vier Mahnwachen weiterhin behördlich untersagt, auch dagegen wolle man gerichtlich vorgehen. Aber auch über die neuen Auflagen für die drei nunmehr erlaubten Protestcamps dürfte gestritten werden. Derzeit prüfe man diese noch, es sei aber absehbar, dass man diese anfechten werde, sagte der Anwalt Jannik Rienhoff am Freitag der Deutschen Presse-Agentur. So habe das Regierungspräsidium teils eine "absurde" Anzahl von Duschen in den Camps vorgegeben. Generell habe niemand Einwände gegen die coronabedingten Abstands- und Hygienevorgaben, doch bestehe der Eindruck, die Behörde stelle für die Übernachtungsmöglichkeiten in den Camps strengere Regeln auf als für die eigentlichen Versammlungen, so der Anwalt.

Die neuen Auflagen folgen auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, das den Gegnern des Ausbaus der Autobahn teilweise vorläufigen Rechtsschutz gewährt und dem Regierungspräsidium zugleich eine Frist eingeräumt hatte, seine bisherigen Auflagen zu überarbeiten.

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: