Umwelt - Kassel:Gericht: Erweiterung Kiestageabbau bei Langen möglich

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Das Mikrofon für Wortbeiträge steht im Gerichtssaal. Foto: Carsten Rehder/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

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Kassel/Langen (dpa/lhe) - Eine Erweiterung des Quarzsand- und Kiestageabbaus bei Langen (Kreis Offenbach) ist nach einem Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes möglich. Eine Änderung des Flächennutzungsplans 2010 für diesen Bereich sei in Teilen unwirksam, teilte das Gericht am Freitag in Kassel mit. Nach dem regionalen Flächennutzungsplan hatte das Regierungspräsidium 2013 den Tageabbau und hiefür nötige Rodungen auf einer Fläche von rund 64 Hektar zugelassen. Für weitere 19 bewaldete Hektar wurde dies abgelehnt. (Az.: 4 C 2108/15.N)

2014 beantragte unter anderem die Regionalversammlung Südhessen eine Änderung des Nutzungsplans, der stattgegeben wurde. Aus einem geplanten Vorranggebiet für den Abbau wurde eines für den Wald und das Grundwasser. Hiergegen stellte die Betreiberin des Tagebaus einen Normenkontrollantrag. Diesem gab der 4. Senat des Verwaltungsgerichtshof statt.

Die Zielsetzung eines Vorranggebietes für den Wald auf dem Areal sei fehlerhaft, teilte das Gericht mit. Denn das hessische Waldgesetz, "wonach die Rodung und Umwandlung in eine andere Nutzungsart bei Schutz- oder Bannwald der vorherigen Aufhebung der Schutz- oder Bannwalderklärung bedürfe, erfasse nur die dauerhafte Nutzungsänderung und nicht die Fälle einer - wie hier - vorübergehenden Nutzungsänderung mit dem Ziel der späteren Wiederbewaldung", teilte das Gericht mit.

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