TTIP-Faktencheck: Lebensmittel:Kulturkampf in der Küche

TTIP Lebensmittel

Angst vor Hormonrindern? Rinderhälften werden in Schuyler, Nebraska, verarbeitet

(Foto: REUTERS)

Hormonfleisch, Genfood, Chlorhühnchen: Wenig polarisiert bei TTIP so sehr wie amerikanische Lebensmittel. Das erschwert eine sachliche Diskussion. Welche Gefahren in deutschen Küchen wirklich drohen - und was Europa beim freien Handel mit Lebensmitteln gewinnen könnte.

Von Christoph Behrens

Worum geht es?

Die Werke von Mishka Henner strahlen eine grausige Eleganz aus. Tausende schwarze Punkte wuseln in seiner Bildserie "Feedlots" auf pastellfarbenem Untergrund. Dünne Rechtecke umzäunen die zahllosen Tupfen, die Parzellen aneinandergereiht wie Häuserblocks. In der Mitte liegt ein blutroter See (hier können Sie die Bilder betrachten). Es sind Mastbetriebe in Texas, die der belgisch-amerikanische Künstler in Kunst verwandelt hat, mithilfe von Satellitenaufnahmen. So gigantische Ausmaße hat die Massentierhaltung erreicht, dass sie sich nur mehr vom Weltraum aus erfassen lässt. Bis zu hunderttausend Rinder mästet eine einzelne der texanischen Anlagen, ihre Gülle ergießt sich in künstliche Seen in der Prärie.

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Diese durchindustrialisierte Tierhaltung hat dafür gesorgt, dass heute kein Staat so viel Rindfleisch produziert wie die USA. Alleine in Texas gibt es 13 Millionen Rinder, unter 26 Millionen Texanern. Gerne würden die Amerikaner ihre Steaks auch nach Europa verschiffen. Doch die EU verbietet Wachstumshormone im Tierfutter, ohne die eine so hochgefahrene Produktion undenkbar wäre.

Nicht nur die amerikanischen Rinderzüchter hoffen jetzt auf das Transatlantische Freihandelsabkommen TTIP, um solche Hemmnisse zu beseitigen. Die US-Geflügelindustrie, ebenfalls zum weltgrößten Produzenten aufgestiegen, drängt nach Europa, genauso wie die Produzenten von genverändertem Saatgut, das in den USA einen Großteil der Felder beherrscht.

Doch mit einem solchen Widerstand aus Europa dürften sie kaum gerechnet haben. Besonders das Chlorhuhn ist zum unheiligen Symbol des Vertragswerks geworden. "Mit mir wird es Chlorhühnchen nicht geben", versprach SPD-Spitzenkandidat Martin Schulz im Europawahlkampf. Justizminister Heiko Maas sekundierte mit der gleichen Botschaft ans Volk. Kanzlerin Angela Merkel versprach den Deutschen höchstpersönlich, amerikanisches Geflügel von ihrem Teller fernzuhalten, als ginge es um feindliche Raketen.

Klar ist: Lebensmittel sind das Aufregerthema bei TTIP - die hohen europäischen Lebensmittelstandards seien in Gefahr, warnen die Gegner. Deren Befürchtungen zufolge drohen mit dem Freihandel Plagen biblischen Ausmaßes in deutschen Küchen: Hormonfleisch, Klonsteaks, Genfood, Chlorhühnchen.

Aus Sicht der Amerikaner könnte man viele der Streitpunkte in den Verhandlungen schnell abhaken. Beispiel Chlorhühnchen: Seit Jahrzehnten benutzen amerikanische Geflügelverarbeiter Substanzen wie Chlordioxid oder aktiviertes Natriumchlorit, um Geflügel nach der Schlachtung von Keimen zu befreien. Diese Stoffe töten krankmachende Keime wie Campylobacter oder Salmonellen ab - und dienen damit aus der Sicht der Züchter dem Verbraucherschutz. 20 Milliarden Kilo Geflügel behandeln die USA damit jährlich. In der EU wird das Industrie-Geflügel hingegen nur mit heißem Wasser abgesprüht.

Das amerikanische Landwirtschaftsministerium stufte das Chlor-Verfahren wiederholt als sicher ein, die europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde EFSA konnte 2005 keine Gefahren ausmachen. Auch das Bundesinstitut für Risikobewertung hält die Desinfizierung mit Chlor für unbedenklich, sieht das Verfahren jedoch eher als mögliche Ergänzung zu bestehenden Hygienemaßnahmen.

Also viel Aufregung um nichts? Ganz so einfach ist die Sache nicht. Denn mit der Frage nach Unbedenklichkeit ist die Diskussion nicht beendet; sie fängt gerade erst an.

Wie sind die bisherigen Regelungen?

Die Lebensmittel sind einer der heikelsten Bereiche innerhalb der Freihandelsgespräche, nicht nur wegen ihrer Symbolträchtigkeit. Viele der Auseinandersetzungen reichen lange zurück. Chlorhühnchen sind seit 1997 ein Konfliktpunkt: Wiederholt stritten USA und EU vor der Welthandelsorganisation WTO, ob die EU-Staaten den Import von mit Chlor behandeltem Geflügel zulassen müssen. Bis heute gibt es kein abschließendes Urteil.

Um Rindfleisch zanken beide Parteien sogar noch länger. Schon 1981 verbot die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft EWG erstmals den Einsatz von Hormonen bei der Rinderzucht. US-Züchter verabreichen ihren Tieren Botenstoffe wie Östradiol oder Testosteron, um ihr Wachstum zu beschleunigen. Da in großen Betrieben 90 Prozent der Rinder mit diesen Wachstumshormonen behandelt werden, kam die Maßnahme der Europäer einem Importverbot amerikanischen Rindfleischs gleich. Die Amerikaner reagierten 1989 mit Strafzöllen von 100 Prozent auf europäisches Fleisch. Später brach in Großbritannien die BSE-Seuche aus - bis heute darf deshalb kein Rindfleisch aus Europa in die USA eingeführt werden.

Ähnlich ist es beim Schweinefleisch - hier verbietet die EU den Einsatz von Ractopamin, einem Zusatzstoff im Futter, der die Schweine schneller mästet. Nur fünf Schlachthöfe in den USA sind deshalb für den Export nach Europa zertifiziert.

Die Amerikaner reagieren auf viele der Einschränkungen verärgert. "Die EU-Staaten ignorieren die wissenschaftlichen Fakten und stimmen politisch motiviert dafür, Importe zu blockieren", beschwerte sich etwa der Chef des amerikanischen Geflügelverbands, William Roenigk, vor dem US-Senat. Der Lobbyist schätzt, dass der Branche so jährlich etwa 600 Millionen US-Dollar Umsatz entgehen.

Die langjährigen Fehden tragen die Kontrahenten nun in die Verhandlungen zum Transatlantischen Freihandelsabkommen; von September an wollen die Unterhändler dort verstärkt über Nahrungsmittel reden.

In den USA zittern Konzerne vor teuren Sammelklagen

Prinzipiell stehen sich bei der Lebensmittelsicherheit zwei Systeme gegenüber. In der EU dominiert beim Verbraucherschutz das Vorsorgeprinzip - das heißt im Idealfall, dass der Staat die Erzeuger von Lebensmitteln bei jedem Produktionsschritt kontrolliert, um Gefahren für den Konsumenten gar nicht erst entstehen zu lassen.

In den USA gilt die umgekehrte Maxime: Ein Produkt gilt so lange als sicher, bis es jemandem tatsächlich schadet. Dieser Schaden muss im Regelfall juristisch bewiesen werden. Daher zittern in den USA viele Konzerne vor teuren Verbraucherklagen, der sogenannten "Class Action". Sind diese Sammelklagen erfolgreich, profitiert jeder, der in gleicher Weise betroffen ist, und zwar unabhängig davon, ob er selbst geklagt hat - eine scharfe Waffe.

Beide Verfahren haben Vor- und Nachteile - doch lassen sie sich im Freihandel miteinander vereinbaren? Genau das zweifeln Verbraucherschützer an: Wenn von vornherein zwei derart verschiedene Philosophien vorherrschten, sei es sehr schwierig, auf einen gemeinsamen Nenner zu kommen und einzelne Normen fallenzulassen.

Eine Lösung wäre, vorbehaltlos auf die Gegenseite zu vertrauen. Bei dieser "gegenseitigen Anerkennung" blieben auf beiden Seiten des Atlantiks die Normen des Lebensmittelrechts weitgehend unberührt. Ein US-Steak, das nach Europa importiert würde, könnte die EU-Richtlinien so umgehen - die EU-Staaten vertrauten in diesem Fall einfach darauf, dass die amerikanischen Standards auch für europäische Verbraucher gut genug sind.

Wie argumentieren die Gegner?

Einen solchen Vertrauensvorschuss allerdings finden manche Experten problematisch. "Im Großen und Ganzen gibt es beim Verbraucherschutz ein Gefälle", sagt Helga Springeneer, Expertin für TTIP beim Verbraucherzentrale-Bundesverband. In der EU sei das Schutzniveau vielfach höher. "Das Vorsorgeprinzip steht für ein anderes Verständnis davon, wie man mit Risiken umgeht." Springeneer hat sich vor kurzem mit Verbraucherschützern aus den USA getroffen, die TTIP ebenfalls kritisch gegenüberstehen. "Amerikanische Kollegen treibt dieselbe Skepsis um", sagt Springeneer. "Sie sagen uns Europäern: Sorgt dafür, dass euer Vorsorgeprinzip erhalten bleibt und dass es auch für Amerikaner zum Maßstab wird."

Springeneer befürchtet mittelfristig Nachteile für Verbraucher, wenn USA und EU ihre Verbraucherstandards gegenseitig anerkennen. Das höhere Schutzniveau in Europa würde dann möglicherweise zum Wettbewerbsnachteil, weil heimische Betriebe die strengeren EU-Auflagen erfüllen müssten und nicht mehr so günstig produzieren könnten. Die europäischen Unternehmen würden dann schnell ein Absenken von Normen fordern. "Damit wäre das Vorsorgeprinzip faktisch aufgeweicht", argumentiert Springeneer. Dass sich EU und USA beim Verbraucherschutz auf ein "Race to the bottom" - ein Wettrennen um die niedrigsten Standards - einlassen, halte sie für "sehr realistisch".

Aus der Sicht von Tierschützern überlagert die Diskussion um mögliche Risiken für Verbraucher die Frage, wie Lebensmittel grundsätzlich produziert werden sollten. Zum Beispiel sind die Tierschutzbestimmungen in Europa häufig strenger als in den USA. Die konventionelle Käfighaltung von Hühnchen etwa ist in Europa seit 2012 verboten. Dagegen genießen die Hühnchen in den USA überhaupt keinen gesetzlichen Schutz. In den texanischen "Feedlots" sind die Rinder häufig extremer Kälte oder Hitze ausgesetzt, bei feuchtem Wetter stehen sie knietief im eigenen Dung.

Eine andere Sorge: Beide Seiten möchten bei erfolgreichen TTIP-Verhandlungen den Regulierungsprozess neu ordnen. Dafür ist im Gespräch, eine neue Behörde zu schaffen. In diesem "Regulatory Cooperation Council" (Rat für regulatorische Kooperation) sollen sich USA und EU gegenseitig über Regulierungspläne informieren. Auch Firmenvertreter sollen mit in der Runde sitzen. "Wird hier ein Regulierungsrat aufgebaut, der vollkommen neue Befugnisse bekommt?", fragt Springeneer.

Nicht die einzige Frage, auf die Verbraucherschützer wie sie derzeit keine Antwort wissen, weil die Informationen aus den Verhandlungsrunden allzu spärlich tröpfeln. Völlig unklar ist zum derzeitigen Zeitpunkt etwa, wie die Kennzeichnungspflicht bestimmter Produkte ausgestaltet werden soll - etwa von hormonbehandeltem Fleisch. Zum Stand der Verhandlungen über Lebensmittel hat die EU-Kommission bislang fast keine Informationen veröffentlicht; das Positionspapier der EU zu Fragen der Lebensmittelhygiene ist mehr als ein Jahr alt und lediglich zwei Seiten lang.

Wie argumentieren die Befürworter von TTIP?

113 Lobbyisten schickt die Agrar- und Lebensmittelindustrie bei den TTIP-Verhandlungen ins Rennen - mehr als jede andere Branche. Es wird mit harten Bandagen gekämpft, es geht um viel Geld. Die USA sind bereits der zweitgrößte Exportmarkt für die deutsche Ernährungsindustrie, allerdings stockte das Wachstum im vergangenen Jahr. Umgekehrt möchten amerikanische Hersteller möglichst ungehinderten Zugang zum EU-Binnenmarkt mit 500 Millionen Konsumenten.

Ein doppeltes Spiel, denn jede Seite will auch die heimischen Claims verteidigen. So gibt es Hinweise darauf, dass der deutschen Geflügelindustrie die Verteufelung des Chlorhuhns ganz gelegen kommt, um die US-Konkurrenz zu diskreditieren. Unter dem Deckmantel des Verbraucherschutzes werde ein unliebsamer Wettbewerber vom Markt ferngehalten, klagte etwa Günther Verheugen, ehemaliger EU-Kommissar für Industrie und erklärter TTIP-Befürworter, im TV-Magazin "Report Mainz".

Für Christoph Minhoff ist die gesamte Debatte um TTIP in Deutschland schief. "Mit toten Hühnern wedeln macht Eindruck", sagt der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE). "Aber das wird diesem Abkommen im Guten wie im Schlechten nicht gerecht." Aus Minhoffs Sicht wird sich die Furcht vor dem Chlorhühnchen von ganz allein erledigen. Denn der Handel biete nur an, was die Verbraucher auch kaufen. Wenn die Ablehnung so groß sei, würde sich jeder Händler sehr gut überlegen, ob er überhaupt amerikanisches Geflügel ins Sortiment nimmt, sagt Minhoff. "Und angesichts der Aufmerksamkeit der Medienöffentlichkeit wird es kein Chlorhühnchen heimlich in die Regale schaffen."

Aus seiner Sicht könnten die Deutschen bei TTIP viel entspannter sein. Deutsche Nahrungsmittel seien bei Qualität, Preis und Sicherheit Weltspitze. "Die US-Firmen fürchten die Konkurrenz aus Europa stärker als umgekehrt", sagt Minhoff. Der riesige Markt der USA habe für Hersteller deutscher Spezialitäten großes Potenzial.

Denen machten in Übersee jedoch die vielen Vorschriften zu schaffen, klagt der BVE. 2700 verschiedene nationale und kommunale Behörden wachen in den Vereinigten Staaten über Lebensmittel. Der bürokratische Prozess, um eine Zulassung als Exporteur zu bekommen, sei langwierig. Es mangele an Transparenz bei den Importvorschriften.

Furcht vor der billigen Kopie aus Amerika

Auf Anhieb fällt Minhoff jedoch kein einziges deutsches Nahrungsmittel ein, nach dem sich die Amerikaner verzehren, und das wegen solcher Exporthemmnisse nicht zu bekommen wäre. Die Zölle sind im transatlantischen Handel weitgehend abgebaut, von hohen Gebühren bei alkoholischen Getränken einmal abgesehen.

Das Erste, was Amerikaner mit Deutschland assoziieren, dürfte Bier sein - und das fließt in Strömen. "Bier ist jederzeit exportfähig", sagt Roland Demleitner vom Verband Private Brauereien, der Vereinigung der mittelständischen Brauer. Eine Million Hektoliter deutsches Bier tranken die Amerikaner 2013. Zwar machten Sprachbarrieren und kulturelle Unterschiede in den USA so manchem kleinen Brauer zu schaffen. Aber: "Mir ist kein einziger Fall einer Firma bekannt, die beim Export in die USA wegen bürokratischer Regeln gescheitert wäre", so Demleitner. Die Brauer könnten "mit dem derzeitigen Rechtsstatus auch gut leben".

Hersteller europäischer Spezialitäten treiben beim Freihandelsabkommen eher andere Sorgen um. Geografische Herkunftsangaben wie "Bayerisches Bier", "Spreewälder Gurken" oder Parmaschinken sind in den USA nicht geschützt, Nachahmer haben freie Bahn. Der "Sound of Italy" werde bereits gerne imitiert, sagt etwa Luciano Monti, Professor für politische Ökonomie der Freien Internationalen Universität für Sozialstudien "Guido Carli" in Rom. Dass so etwas mit TTIP nach Europa schwappt, möchte man um jeden Preis verhindern. "Das Original Nürnberger Rostbratwürstchen aus Kentucky darf es nicht geben", sagt Christoph Minhoff vom BVE.

Fazit

Welche der umstrittenen Forderungen am Ende im Abkommen stehen, lässt sich derzeit schwer abschätzen. Ob und in welchen Bereichen sich EU und USA etwa auf eine gegenseitige Anerkennung von Lebensmittelstandards einlassen, steht wohl erst Ende 2015 fest.

Von den bisherigen Verhandlungen sind viele Beobachter jedoch enttäuscht. "Die Unterhändler sollten die Verhandlungspunkte darauf checken, wo die beste Praxis herrscht", fordert Helga Springeneer. Also etwa: Wo funktioniert die Lebensmittelaufsicht besser - in der EU oder den USA? Mit so einem "Best Practice"-Ansatz könnten beide Seiten voneinander lernen. Das spiele in den Verhandlungen aber so gut wie keine Rolle, kritisiert Springeneer. Auf die Frage, wo TTIP Verbrauchern auf beiden Seiten des Atlantiks Verbesserungen biete, wüssten weder der europäische Chefunterhändler Ignacio Bercero noch sein US-Kollege Dan Mullaney eine Antwort. Die besonders umstrittenen Punkte seien wegen der kritischen Öffentlichkeit auf Halde gelegt, sie werden wohl erst am Ende der Verhandlungen entschieden.

Das Chlorhuhn dürfte dazu zählen, obwohl auch klar ist, dass es in der europäischen Massentierhaltung ebenso Defizite gibt. "Das deutsche Huhn ist auf keinen Fall gesünder als das US-Huhn." Das sagt kein Lobbyist, sondern der Lebensmittelhygiene-Spezialist Lüppo Ellerbroek vom Bundesinstitut für Risikobewertung. Fakt ist: Amerikanische wie europäische Lebensmittel sind im Allgemeinen sicher. Eine Gesundheitsgefährdung geht nach dem derzeitigen Wissensstand weder von Hühnchen aus, die mit Chlor desinfiziert wurden, noch von Rindfleisch von hormonbehandelten Tieren. Auch Produkte aus genveränderten Pflanzen rufen beim Menschen - nach allem, was man bisher weiß - keine Schäden hervor.

Die einseitige Fixierung auf mögliche Risiken verschleiert jedoch die Frage, wie Lebensmittel grundsätzlich hergestellt werden sollten, und welche Rolle der Staat in diesem Prozess spielen soll. Ist er ein reiner Nachtwächter, der nur herbeieilt, wenn etwas passiert? Oder soll er "vom Acker bis zur Gabel" etwas mitzureden haben? Soll er sofort einschreiten können oder braucht es dafür einen wissenschaftlichen Konsens? Wie wichtig sollen das Tierwohl und die Auswirkungen auf die Umwelt bei der Erzeugung von Lebensmitteln sein? Eben über diese Fragen wird bei TTIP nun in der nächsten Runde im September verhandelt.

Alleine mit wissenschaftlichen Methoden werden sie nicht zu klären sein. "Am Ende sind regulatorische Fragen eher philosophischer als wissenschaftlicher Natur", schreibt etwa der Wissenschaftsjournalist Colin Macinwail in Nature. Über diese Fragen im Rahmen eines Freihandelsabkommen einmal frei nachzudenken, könnte für Europa aber durchaus vorteilhaft sein.

Schließlich ist auch nicht jede EU-Verordnung zu Lebensmitteln sinnvoll. Etwa die Handelsnorm, die vorschrieb, wie krumm eine Salatgurke sein darf (maximal einen Zentimeter auf zehn Zentimeter Gurkenlänge): Sie wurde 2009 abgeschafft. Geschadet hat es bislang keinem.

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