Tierrecht:Schimpansen vor Gericht

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Schimpanse im Zoo von Zürich (Foto: dpa)

Ein New Yorker Gericht hat abgelehnt, zwei Menschenaffen aus einem Labor zu entlassen. Tierrechtler fordern, die beiden Schimpansen als "nichtmenschliche Personen" mit mehr Rechten zu behandeln.

Von Hanno Charisius

Ein New Yorker Gericht hat abgelehnt, das Schimpansenpaar Hercules und Leo aus der Gefangenschaft eines Universitätslabors zu entlassen und in ein Tierheim zu überführen, in dem es unter halbwegs artgerechten Bedingungen leben könnte. Anwälte der Tierrechtsorganisation Nonhuman Rights Project (NHRP) versuchen seit einigen Jahren, die beiden Affen zu befreien, die an der Stony Brook University gehalten werden. Die Forscher dort wollen mithilfe der Tiere herausfinden, wie sich der aufrechte Gang entwickelt hat. Die Tierrechtler fordern, dass Menschenaffen nicht mehr als Dinge betrachtet werden sollen, die man besitzen kann, sondern als "nichtmenschliche Personen" mit gewissen Rechten. Am vergangenen Donnerstag scheiterten sie mit ihrem jüngsten Antrag.

Die zuständige Richterin Barbara Jaffe erklärte, "zu diesem Zeitpunkt" durch eine frühere Entscheidung eines Berufungsgerichts gebunden zu sein. 2014 hatte der damals zuständige Richter gegen den Antrag auf Freilassung eines anderen Schimpansen entschieden. In der Begründung hieß es damals, dass Schimpansen anders als Menschen "keine rechtlichen Verpflichtungen eingehen, Verantwortung übernehmen oder juristisch zur Verantwortung gezogen werden können für ihre Taten". Aus diesem Grund sei es unangemessen, sie mit Rechten auszustatten, die Menschen zugestanden werden. Barbara Jaffe sagte am Donnerstag, der Versuch, einige Rechte auf Schimpansen auszuweiten, könne vielleicht eines Tages gelingen, doch Gerichte freundeten sich typischerweise nur sehr langsam mit Veränderungen an. Die Richterin legte ihre Überlegungen in einem 33-seitigen Dokument dar.

NHRP-Vertreter nannten Jaffes Entscheidung "fürsorglich und durchdacht" und kündigten trotzdem an, in Berufung zu gehen. Wichtigstes Argument der Tierrechtler ist die Ähnlichkeit zwischen Menschenaffen und Menschen. Sie haben Hunderte Seiten von Gutachten zusammengetragen und ihrer Klageschriften beigefügt. NHRP-Anwälte haben bereits vor mehreren Gerichten um die Freilassung von Schimpansen gekämpft - bislang ohne den gewünschten Erfolg. Zumindest in Europa ist dieser Streit letztinstanzlich entschieden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat 2010 das Ersuchen von Tierrechtlern abgelehnt, dem Wiener Schimpansen Hiasl einen juristischen Personenstatus zuzuerkennen.

© SZ vom 03.08.2015 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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