TiereWolf in Sachsen-Anhalt ins Jagdrecht aufgenommen

Der Wolf wird in Sachsen-Anhalt ins Jagdrecht aufgenommen. (Symbolbild)
Der Wolf wird in Sachsen-Anhalt ins Jagdrecht aufgenommen. (Symbolbild) Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-Zentralbild/dpa

Landwirte in Sachsen-Anhalt sollen bei Wildschäden an Mais, Raps oder Sonnenblumen künftig entschädigt werden. Auch beim Wolf gibt es eine gesetzliche Änderung.

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Magdeburg (dpa/sa) - In Sachsen-Anhalt wird der Wolf ins Jagdrecht aufgenommen. Der Landtag hat eine entsprechende Änderung des Landesjagdgesetzes beschlossen. Mit der Reform wird außerdem eine Regelung zur Ersatzpflicht bei Wildschäden auf landwirtschaftlich genutzten Flächen eingeführt. Ziel ist eine Entschädigung bei Schäden an Hochkulturen wie Mais, Raps, Getreide oder Sonnenblumen.

Der Wolf bleibt den Angaben zufolge weiterhin eine besonders geschützte Art. „Durch ein wissenschaftlich fundiertes, revierübergreifendes Bestandsmanagement wollen wir verantwortungsvolle Balance zwischen dem Schutz von Menschen und Nutztieren und dem Erhalt eines angemessenen Wolfsbestandes erreichen“, erklärte der wolfspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Alexander Räuscher. „Die Änderung des Jagdgesetzes Sachsen-Anhalt bedeutet nämlich nicht, wie von vermeintlichen Umweltschützern häufig behauptet, dass Wölfe nun wahllos geschossen werden dürfen.“

© dpa-infocom, dpa:260423-930-983924/1

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