Berlin (dpa/bb) - Immer wieder halten sich Menschen in Berlin nicht an das Verbot des Fütterns von Wildtieren. In den Jahren 2020 bis 2023 seien 37 Verstöße gemeldet worden, erläuterte die Senatsverwaltung für Umwelt auf dpa-Anfrage zu einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage des CDU-Abgeordneten Dennis Haustein. Von diesen Vorfällen seien nicht alle mit einem Bußgeld geahndet worden, erklärte die Behörde. Grundsätzlich könne illegale Wildtierfütterung allerdings mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro geahndet werden.
Um Parkbesucherinnen und -besucher auf das Verbot hinzuweisen, bemühten sich die betroffenen Akteure um eine Verbesserung der Aufklärungsarbeit, „insbesondere über Beratungstätigkeiten vor Ort“, teilte der Senat weiter mit. In Berlins Parkregeln wird das Fütterungsverbot unter anderem damit begründet, dass die Tiere Wildtiere bleiben und nicht an Fütterungen gewöhnt werden sollen. Zudem schade ihnen „artfremdes“ Futter, daher dürfe man nie Brot oder Lebensmittelreste verfüttern. „Futterreste locken Ratten und andere Schädlinge an. In Gewässern führen sie zu größerer Sauerstoffzehrung und zu Fischsterben“, heißt es außerdem.
Erst kürzlich hatte der Bezirk Steglitz-Zehlendorf an das Verbot erinnert und insbesondere dazu appelliert, keine Wildschweine zu füttern. Demnach ist es ein Irrtum zu glauben, dass die Tiere allein nicht genug Nahrung finden. Die Wildtiere hätten vielmehr „hervorragende Strategien“, um mit Futterknappheit umzugehen. Auf menschliche Hilfe seien sie nicht angewiesen. Dadurch drohe vielmehr, dass Wildschweine ihre Scheu vor Menschen verlieren. „Wenn die gesunde Distanz zwischen Wildtieren und Menschen gewahrt bleibt, ist ein gutes Zusammenleben möglich“, hieß es.
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