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Tiere - Dresden:Umweltschützer beantragen Rechtsschutz für Löbauer Wolf

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Dresden/Löbau (dpa/sn) - Der vom Abschuss bedrohte sogenannte Problemwolf aus der Region Löbau soll rechtlichen Beistand bekommen. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) informierte am Dienstag über einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz, um die Tötung des betreffenden Tieres auszusetzen - bis die Sach- und Rechtslage abschließend geprüft ist. Der Wolf wird für eine Reihe von Angriffen auf ein Wildgatter in Krappe verantwortlich gemacht. Der Besitzer des Gatters mit Damwild hat dabei schon mehr als zwei Dutzend Tiere verloren. Das Landratsamt genehmigte deshalb den Abschuss des Wolfes.

Allerdings war dem Wolf in der vergangenen Woche eine Art Schonfrist zugestanden worden. Nach Darstellung des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie liegen die Voraussetzungen für seinen Abschuss nicht vor. Denn die Tiere im Gatter seien wegen eines Mangels am Zaun nicht komplett geschützt gewesen. Der Schutzzaun sei an einer Stelle statt der erforderlichen 1,80 Meter nur 1,60 bis 1,70 Meter hoch gewesen. Der Görlitzer Landrat Stephan Meyer (CDU) äußerte sein Unverständnis und hielt die Entscheidung für nicht vermittelbar. Er verlangte eine Regulierung des Wolfsbestandes via Jagdrecht.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz sah sich am Dienstag in seiner Auffassung bestätigt, dass "der Landkreis Görlitz die Tötung eines Wolfes nicht genehmigen darf und stattdessen der Herdenschutz zu verstärken ist". Der Vorgang sei ein weiteres Beispiel für die seit langem bekannte Praxis sächsischer Behörden im Umgang mit Informations- und Beteiligungsrechten von Bürgern und Verbänden, erklärte BUND-Chef Felix Ekardt. Das Landratsamt habe trotz eines Antrages auf Akteneinsicht und Eilbedürftigkeit bis heute die Auskunft verweigert.

© dpa-infocom, dpa:230228-99-774027/2

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