TechnikMehr Schutz vor Abofallen kommt

Ab dem 1. Februar gelten schärfere Regeln zum Schutz vor Abo-Abzocke über das Smartphone. Dann müssen Nutzer vor Abschluss kostenpflichtiger Abonnements über...

Direkt aus dem dpa-Newskanal: Dieser Text wurde automatisch von der Deutschen Presse-Agentur (dpa) übernommen und von der SZ-Redaktion nicht bearbeitet.

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Düsseldorf (dpa/tmn) - Ab dem 1. Februar gelten schärfere Regeln zum Schutz vor Abo-Abzocke über das Smartphone. Dann müssen Nutzer vor Abschluss kostenpflichtiger Abonnements über die Telefonrechnung unter anderem ausdrücklich auf die Kosten hingewiesen werden.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen rät trotzdem weiter zur Wachsamkeit - und zur Einrichtung einer sogenannten Drittanbietersperre.

Drittanbieter per App oder Hotline sperren

Sie verhindert, dass Drittanbieter Forderungen über die Telefonrechnung einstreichen können. Das geht in der Regel über die Service-Apps von Telekom, Vodafone, Telefonica und Co., Anbieter Drillisch sperrt Drittanbieterservices bei seinen Marken von Anfang an. Auch die Kunden-Hotline hilft weiter.

Welche Anbieter die Vorgaben der Bundesnetzagentur umsetzen wollen, listet die Behörde auf ihrer Website auf.

Schon jetzt gilt: Die meisten unabsichtlich per Klick auf Werbebanner oder durch ähnliche Tricks abgeschlossenen Abos sind ungültig. Damit sie rechtsgültig sind, müssen Nutzer den Abschluss ausdrücklich durch den Klick auf eine Schaltfläche mit Aufschrift wie „zahlungspflichtig bestellen“ bestätigen.

Ungewollte Abos sofort kündigen

Ungewollt abgeschlossene Abos, die in der monatlichen Telefonrechnung auftauchen, kündigt man am besten sofort, rät die Verbraucherzentrale. Betroffene sollten die Rechnung binnen acht Wochen sowohl beim Mobilfunkanbieter als auch beim Drittanbieter beanstanden.

Letzteres geschieht am besten per Einwurf-Einschreiben - damit es einen Beweis über die Postzustellung des Widerspruchs gibt. Unter www.verbraucherzentrale.nrw/drittanbietersperre geben die Verbraucherschützer weitere Tipps zum Thema.

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